15283/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0807-II/3/2013

Wien, am 23. Oktober 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Genossinnen und Genossen haben am         28. August 2013 unter der Zahl 15878/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Koppelung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit an die Ausstellung von Rückführungszertifikaten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Schweizer Modell, die Entwicklungshilfe an die Bereitschaft zur Rückübernahme abge-lehnter Asylwerber zu koppeln, ist – wie bereits im Jahr 2012 ausgeführt - ein über-legenswerter Schritt, den ich im Zuge der laufenden Abstimmung zu Schwerpunkten zur österreichischen EZA eingebracht habe.

 

Die EZA Fördermittel liegen, wie bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage 10717/J vom 23. Februar 2012 (10558/AB XXIV.GP) ausgeführt, in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Aufgrund des gesamtstaatlichen Interesses an dieser komplexen Materie werden diesbezüglich laufend Gespräche auf breiter Basis geführt.


Zu den Fragen 4 und 5:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 6:

Generell wäre es erstrebenswert, wenn derartige Abkommen mit jenen Ländern zur Verfügung stünden, deren Staatsangehörige in Österreich um Asyl angesucht haben.