15283/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0807-II/3/2013
Wien, am 23. Oktober 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 28. August 2013 unter der Zahl 15878/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Koppelung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit an die Ausstellung von Rückführungszertifikaten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Schweizer Modell, die Entwicklungshilfe an die Bereitschaft zur Rückübernahme abge-lehnter Asylwerber zu koppeln, ist – wie bereits im Jahr 2012 ausgeführt - ein über-legenswerter Schritt, den ich im Zuge der laufenden Abstimmung zu Schwerpunkten zur österreichischen EZA eingebracht habe.
Die EZA Fördermittel liegen, wie bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage 10717/J vom 23. Februar 2012 (10558/AB XXIV.GP) ausgeführt, in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Aufgrund des gesamtstaatlichen Interesses an dieser komplexen Materie werden diesbezüglich laufend Gespräche auf breiter Basis geführt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
Zu Frage 6:
Generell wäre es erstrebenswert, wenn derartige Abkommen mit jenen Ländern zur Verfügung stünden, deren Staatsangehörige in Österreich um Asyl angesucht haben.