15284/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.10.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. Oktober 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0254-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15804/J betreffend „Liegenschaft "Nordbergstraße 15" - Verkauf an Porr-Kallinger-Konsortium Soreg - Rolle der BIG“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. August 2013 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Aufgabe der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) ist es, die Immobilienbewirtschaftung des Bundes nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die operative Geschäftsführung, worunter auch der Ankauf von Liegenschaften fällt, obliegt der Geschäftsführung der BIG. Eine Befassung des Gesellschafters Republik Österreich, vertreten damals durch das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und heute durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, ist in derartigen rein operativen Geschäften nicht vorgesehen und würde auch den mit der Ausgliederung verbundenen Zielen widersprechen.

 

Der seinerzeit von der BIG geplante Ankauf der Liegenschaft "Nordbergstraße" wurde bereits im parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt; hierzu wurde ein Mitarbeiter der BIG befragt. Seine Auskünfte, die zugleich den Wissensstand der BIG darstellen, wurden im Mai 2012 auch medial wiedergegeben und sind im Internet abrufbar. Mein Ressort verfügt in dieser Sache über keine eigenen zusätzlichen Informationen. Diese nachstehenden Ausführungen basieren daher auf einer Stellungnahme der BIG.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Gemäß Auskunft der BIG war dies am 4. April 2002 der Fall.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Da es sich, wie einleitend ausgeführt, um ein rein operatives Geschäft der BIG handelte, das von ihr völlig selbständig wahrzunehmen ist, wurde das Ressort als Gesellschafter nicht informiert.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Gemäß Auskunft der BIG wurden die Verhandlungen von den jeweiligen Geschäftsführern (Heinz Sundt für die Telekom; Dr. Hartwig Chromy für die BIG) geführt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Gemäß Auskunft der BIG gab es ein Mal, in der Aufsichtsratssitzung vom 22. Mai 2002, einen Bericht der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat zu ersten Über-legungen, dieses Gebäude allenfalls anzukaufen; es erfolgten keine Beschlüsse.

 

Im Übrigen ist auf die Antwort zu Punkt 2 der Anfrage zu verweisen.


Antwort zu den Punkten 5, 6 und 8 der Anfrage:

 

Laut Auskunft der BIG kam es im Zuge der Gespräche nie zu einer Einigung über den Preis; ein "weitgehend abgeschlossener" Verhandlungsstand lag somit zu keinem Zeitpunkt vor. Aus diesem Grund war auch eine Beschlussfassung im Aufsichtsrat der BIG nicht erforderlich.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Falle eines Ankaufs einer Liegenschaft durch die BIG bestehen keinerlei Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Wie eingangs ausgeführt, war das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Vertreter des Gesellschafters in die Verhandlungen der BIG mit der Telekom Austria AG nicht eingebunden. Ebenso wenig war dem seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit das Interesse Dritter an der Liegenschaft bekannt.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 und 12 bis 15 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffen, ist dem Ressort dazu nichts bekannt.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Weder gab es einen Vertragsentwurf zwischen der BIG und der Telekom Austria AG, noch liegt dem Ressort der abgeschlossene Kaufvertrag vor.