15285/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.10.2013
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung


S91143/100-PMVD/2013                                                                                       3. Oktober 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. August 2013 unter der Nr. 15810/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "missbräuchliche Verwendung von Fördergeldern im Österreichischen Schwimmverband und mögliche Parallelen zum ÖOC-Finanzskandal" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist festzustellen, dass interne Angelegenheiten von Sportverbänden – auf Grund der Autonomie des organisierten Sports in Österreich – keinen Gegenstand der Vollziehung betreffen.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die widmungsgemäße Verwendung von Fördermitteln wird derzeit geprüft.

Zu 7:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Förderungsrichtlinien vom 9. März 2011 können ausschließlich Bundes-Fachverbände (BFV), die ordentliche Mitglieder der Bundes-Sportorganisation sind, Anträge für österreichische Athletinnen und Athleten auf eine Förderung im Rahmen von TEAM ROT-WEISS-ROT (TRWR) beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport stellen. Auf Grund der jährlichen Verbandsgespräche aller BFV mit dem Beirat für Spitzensportförderung gibt dieser eine Förderempfehlung ab. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird diese Förderempfehlung genehmigt. Nach Unterfertigung der Förderungsvereinbarung durch alle Beteiligten wird eine Projektinitialrate bzw. werden mehrere Raten überwiesen, wobei die Zahlung der Letztrate erst nach Vorliegen der Abrechnung erfolgt. Die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie die Entlastung bzw. allfällige Rückforderung nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vor.

Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15560/J.

Zu 8 und 9:

Hiezu verweise ich auf die einleitenden Bemerkungen und ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung nicht möglich ist.