15286/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.10.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
|
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0127-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. OKT. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen vom 05. August 2013, Nr. 15809/J, betreffend Vollziehung des
Futtermittelgesetzes im Jahr 2012
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 05. August 2013, Nr. 15809/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1, 6 und 7:
Folgende Anzahl an Betriebskontrollen wurde durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) durchgeführt:
|
Wien |
NÖ |
Bgld |
Stmk |
Ktn |
OÖ |
Sbg |
Tirol |
Vbg |
gesamt |
|
|
Betriebskontrollen |
32 |
284 |
52 |
133 |
49 |
260 |
50 |
68 |
43 |
971 |
Die Ergebnisse der Kontrollen, eine Zusammenfassung des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes des BAES sowie die Ergebnisse dazu werden auf der Homepage der AGES bzw. des BAES veröffentlicht. Der Bericht wurde auch an die Europäische Kommission übermittelt.
Anzumerken ist, dass eine Gliederung nach Bundesländern keine Basis für die repräsentative Stichprobenahme ist. Sowohl in einer risikobasierten als auch repräsentativen Stichprobenahme ist die Gliederung nach politischen Regionen unerheblich.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2012 wurden 971 Betriebskontrollen durchgeführt, bei denen 1.540 Futtermittelproben gezogen wurden.
Diese Futtermittelproben wurden gemäß Prüfplan 2012 auf unerwünschte bzw. verbotene Stoffe sowie auch auf wertbestimmende Parameter analysiert (siehe Tabelle).
|
Untersuchungsparameter |
Anzahl analysierter Parameter |
Beanstandungen |
Beanstandungen in Prozent |
|
Inhaltsstoffe |
644 |
28 |
4,3 |
|
- Energie |
0 |
0 |
0,0 |
|
Zusatzstoffe |
1.654 |
85 |
5,1 |
|
unerwünschte Stoffe |
3.039 |
22 |
0,7 |
|
GVO |
674 |
18 |
2,7 |
|
Rezeptur |
0 |
0 |
0,0 |
|
verbotene Stoffe: |
|
|
|
|
- Antibiotika |
212 |
0 |
0,0 |
|
- Hormone, Kokzidiostatika |
0 |
0 |
0,0 |
|
- Tierische Bestandteile |
508 |
0 |
0,0 |
|
Gesamt |
6.731 |
153 |
4,1 |
Zu Frage 3:
|
Dioxinuntersuchungen 2012 |
Hoheitlich |
Amtlich |
Gesamt |
|
|
Einzelfuttermittel |
andere Pflanzen |
2 |
0 |
2 |
|
Bioproteine, Hefen |
0 |
0 |
0 |
|
|
andere Samen und Früchte |
0 |
0 |
0 |
|
|
Fischprodukte |
6 |
0 |
6 |
|
|
Getreide |
8 |
0 |
8 |
|
|
Knollen/Wurzel |
8 |
0 |
8 |
|
|
Landtierprodukte |
3 |
0 |
3 |
|
|
Leguminosen |
0 |
0 |
0 |
|
|
Mineralstoffe |
4 |
0 |
4 |
|
|
Ölsaaten |
6 |
0 |
6 |
|
|
Verschiedenes |
0 |
0 |
0 |
|
|
Mischfuttermittel |
andere Lebensmittel liefernde Tiere |
5 |
0 |
5 |
|
Geflügel |
3 |
0 |
3 |
|
|
Heimtiere |
0 |
0 |
0 |
|
|
Schwein |
5 |
0 |
5 |
|
|
Wiederkäuer |
3 |
0 |
3 |
|
|
Vormischung |
1 |
0 |
1 |
|
|
Zusatzstoffe |
2 |
0 |
2 |
|
|
Gesamt |
56 |
0 |
56 |
|
Insgesamt wurden im Jahr 2012 56 Futtermittelproben auf den Parameter Dioxin untersucht. Die untersuchten Proben ergaben keine Grenzwertüberschreitungen.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2012 wurden 911 Proben von den Aufsichtsorganen der Bundesländer gezogen und zur Untersuchung und Bewertung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) übermittelt.
|
Länderkontrolle – |
|
|
Burgenland |
44 |
|
Tirol |
83 |
|
Wien |
21 |
|
Niederösterreich |
184 |
|
Oberösterreich |
194 |
|
Salzburg |
34 |
|
Steiermark |
189 |
|
Kärnten |
105 |
|
Vorarlberg |
57 |
|
Gesamt |
911 |
Auf folgende Parameter wurde untersucht:
|
Untersuchungsparameter |
Anzahl analysierter Parameter |
|
Inhaltsstoffe |
39 |
|
Energie |
0 |
|
Zusatzstoffe |
74 |
|
unerwünschte Stoffe |
431 |
|
GVO |
5 |
|
Rezeptur |
0 |
|
verbotene Stoffe |
|
|
- Antibiotika |
303 |
|
- Hormone, Kokzidiostatika |
0 |
|
- Tierische Bestandteile |
346 |
|
Gesamt |
1.198 |
Zu Frage 5:
Siehe Tabellen zu den Fragen 3 und 4.
Zu Frage 8:
Der Kontrollplan für die Länder wurde unter fachlichen Vorgaben des Instituts für Futtermittel (AGES) vom Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung (DSR) in der AGES adaptiert und ist im Aktionsplan Futtermittel enthalten. Dieser schreibt den Kontrollorganen die Auswahl der Betriebe und Futtermittelproben bis auf Bezirksebene vor. Siehe Link unter: http://www.lebensministerium.at/land/produktion-maerkte/betriebsmittel-rechtsinfo/futtermittel.html.
Zu Frage 9:
Grundsätzlich laufen alle Futtermittelproben über das federführende Institut für Tierernährung und Futtermittel, welches diese – je nach den zu untersuchenden Parameter – an die institutsinterne Futtermittel-Analytik, an andere Analytikeinheiten in der AGES oder, im Falle von Dioxinuntersuchungen, an das Umweltbundesamt weiterleitet.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 4.573 Proben durch die AGES untersucht. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kontrollproben darf auf den Jahresbericht 2012 verwiesen werden.
Zu Frage 10:
|
Futtermittelproben 2012 |
||
|
Hoheitlich |
BAES Kontrollproben |
1.540 |
|
Amtlich |
Länder-Kontrolle |
911 |
|
Untersuchungen, die v. a. im Kontext mit Monitoring und Eigenkontrollen der Betriebe durchgeführt werden |
AGES - Institut für Tierernährung und Futtermittel |
2.122 |
|
Gesamt |
4.573 |
|
Zu Frage 11:
Im Jahr 2012 konnte die AGES durch die Untersuchung von Futtermittelproben rund € 400.000.-- an Einnahmen erzielen.
Zu Frage 12:
Gesamt wurden im Jahr 2012 vom BAES 10 Anzeigen erstattet und insgesamt 402 Beanstandungen ausgesprochen.
Zu Frage 13:
Die vom BAES erstatteten Anzeigen verteilen sich auf folgende Bundesländer:
|
Bundesland |
Anzeigen |
|
Oberösterreich |
3 |
|
Niederösterreich |
1 |
|
Tirol |
2 |
|
Wien |
1 |
|
Salzburg |
1 |
|
Kärnten |
2 |
Rückmeldungen hierzu sind von den Verwaltungsstrafbehörden nur unvollständig vorhanden. Nach den vorliegenden Informationen wurden Strafen bis zu € 365,-- verhängt.
Zu Frage 14:
Diese Daten liegen dem BAES nicht vollständig vor.
Bei folgenden Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistraten wurden Anzeigen erstattet: Braunau, Salzburg, St. Pölten, Eferding, Kitzbühel, 1070 Wien, Innsbruck, Völkermarkt, Villach-Innere Stadt, Lilienfeld.
Zu den Fragen 15 und 16:
Siehe Antwort zur Frage 13.
Aufgrund unvollständiger Rückmeldung der Bezirksverwaltungsbehörden kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden.
Zu Frage 17:
Die Einnahmen aus Geldstrafen der Bezirksverwaltungsbehörden oder anderer zuständiger Verwaltungsstrafbehörden sind dem BAES nicht bekannt.
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hob aus Beanstandungen und aus Kostenersätzen im Falle von rechtskräftigen Anzeigen Gebühren in der Höhe von € 46.300,-- ein.
Zu Frage 18:
Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch sind nicht bekannt.
Zu Frage 19:
Zum Stichtag 31.12.2012 arbeiteten im Geschäftsfeld Ernährungssicherung (ehem. „Bereich Landwirtschaft“) 284,35 Vollzeitarbeitskräfte (VZK). Gem. § 6 Abs. 5 hat sich das Bundesamt u.a. in der Vollziehung des Futtermittelgesetzes (auch) der der AGES zu Gebote stehenden Mittel zu bedienen.
Zu Frage 20:
Im Jahr 2012 betrugen die Personalkosten im Geschäftsfeld Ernährungssicherung (ehem. „Bereich Landwirtschaft“) € 17.474.460,-- (inkl. Lehrlingen, Saisonkräften etc.).
Zu Frage 21:
2012 waren 37,12 VZK für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes zuständig.
Zu Frage 22:
Das bestehende Kontrollprogramm für Futtermittel hat sich bewährt. Der derzeit bestehende mehrjährig integrierte, risikobasierte Kontrollplan entspricht in höchstem Maße den Anforderungen an eine effektive Futtermittelkontrolle.
Der Jahresplan zur Futtermittelkontrolle legt die Anzahl der Probenahmen sowie die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen fest.
Mit den Planzahlen werden Stichproben festgelegt sowie nachfassende Tätigkeiten aufgrund von Verstößen aus Vorperioden und Kapazitäten für ad-hoc Maßnahmen berücksichtigt.
Die Schwerpunktsetzung beim Parameter Dioxin wurde auch 2012 fortgeführt. Die laut EU-Empfehlung vorgegebene Probenanzahl von 47 wurde auf 50 erhöht. Somit werden die durchzuführenden Systemkontrollen (Schwerpunkte Buchprüfung, Trocknungsanlagen, Eigenkontrollen, etc.) zusätzlich durch die Analysen unterstützt.
Im speziellen werden hier bei Inspektionen (Schwerpunkt Buchprüfung) vor Ort die Trocknungsanlagen und das System der Wareneingangskontrolle vermehrt überprüft.
Der aktuelle Kontrollplan zum Kontrolljahr 2013 ist unter http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/kontrollplanung/ veröffentlicht.
Zu Frage 23:
Es waren je Bezirk mindestens eine Person sowie je Bundesland ein zuständiger Koordinator im Amt der jeweiligen Landesregierung tätig, der auch als Ansprechpartner für die Futtermittelkontrolle fungiert, insgesamt etwa 110 Personen.
Zu Frage 24:
Siehe Tabelle zur Beantwortung der Frage 4.
Zu Frage 25:
In Summe 5,9 VZK (Dienstort: Linz 1,3 VZK, Innsbruck 0,6 VZK, Wien 4,0 VZK). Im Fall einer Krise stehen insgesamt bis zu 10 Kontrollorgane zur Verfügung, da bei Gefahr in Verzug auf Expertinnen und Experten aus einem Pool des Geschäftsfeldes Ernährungssicherung bzw. des Instituts zurückgegriffen werden kann. Die Tätigkeit des BAES bezieht sich auf alle Bundesländer.
Zu Frage 26:
Es wurden ca. 0,3 Proben je 1000 Einwohner gezogen. Damit liegt Österreich im oberen Bereich der Kontrolldichte, die – wie von der EU-Kommission empfohlen – von der Menge der erzeugten Futtermittel abhängen soll.
Zu Frage 27:
Nach den vorliegenden Informationen lag der Wert in Deutschland in den letzten Jahren bei ca. 0,2 Proben je 1000 Einwohner. Für andere Mitgliedstaaten liegen keine vergleichbaren Daten vor.
Zu Frage 28:
Der Bezug des Kontrollumfanges zur Bevölkerung ergibt keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr.
Auf Grund des berechneten, risikobasierten Kontrollplans für Futtermittel, beruhend auf den Ergebnissen von 2011, ist im Jahr 2012 die Ziehung von ca. 0,3 Proben pro 1.000 Einwohner vorgesehen.
Eine allfällige Veränderung hätte keine fachlich basierten Anhaltspunkte.
Zu Frage 29:
Durchschnittlich beliefen sich im Jahr 2012 die Gesamtkosten (inkl. aller Gemeinkostenzuschläge, Verwaltung/Raum bzw. Overhead für Geschäftsführung/Zentrale Stabstellen) pro bearbeiteter Probe auf ca. 1.650,-- €. Unter Anmerkung, dass die individuellen Analysekosten eines Futtermittels vom Parameterspektrum und -umfang abhängig sind, ist diese Zahl als Durchschnitt zu verstehen und inkludiert selbstverständlich auch die Vollkosten der aus den anderen Bereichen in Anspruch genommenen Ressourcen.
Zu Frage 30:
Die Kontrolle von Futtermitteln tierischen Ursprungs (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) hat im Rahmen der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle gemäß der veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2008, BGBl. II Nr. 474, zu erfolgen.
Sonstige Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe nicht tierischen Ursprungs unterliegen bei der Einfuhr und Durchfuhr einer Dokumentenprüfung und einer stichprobenmäßigen Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung durch das BAES gemäß den einschlägigen EU-Rechtsakten.
Der Futtermittelunternehmer oder sein Vertreter hat die Ankunft der Sendung mindestens zwei Arbeitstage vor dem tatsächlichen Eintreffen dem BAES unter Vorlage des Einfuhrdokuments gemäß EU-Recht mitzuteilen.
Entspricht die Ware dem EU-Recht, so kann der Import nach schriftlicher Freigabe durch das BAES erfolgen. Stichprobenartig werden anschließend durch Kontrollorgane des BAES Proben am Bestimmungsort gezogen.
Zu Frage 31:
Insgesamt wurden von den Kontrollorganen an den Außengrenzen 136 Futtermittellieferungen (Gesamtmenge 2.024,66 Tonnen, als Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen) beim Bundesamt für Ernährungssicherheit angemeldet. Sechs Futtermittelkontrollen/Futtermittelprobenahmen vor Ort wurden durch das BAES auf Grund von Zollmeldungen durchgeführt.
Zu Frage 32:
Die Parameter und Ergebnisse zum Kontrolljahr 2012 sind in der Darstellung zur Beantwortung von Frage 2 enthalten.
Ergebnisse aus dem Jahr 2011:
|
Untersuchungsparameter |
Anzahl analysierter Parameter |
Beanstandungen |
Beanstandungen in Prozent |
|
Inhaltsstoffe |
958 |
39 |
4,1 |
|
Energie |
9 |
1 |
11,1 |
|
Zusatzstoffe |
1232 |
58 |
4,7 |
|
unerwünschte Stoffe |
2647 |
36 |
1,4 |
|
GVO |
331 |
18 |
5,4 |
|
Rezeptur |
0 |
0 |
0,0 |
|
verbotene Stoffe: |
|
|
|
|
- Antibiotika |
236 |
0 |
0,0 |
|
- Hormone, Kokzidiostatika |
0 |
0 |
0,0 |
|
- Tierische Bestandteile |
662 |
0 |
0,0 |
|
Gesamt |
6.075 |
152 |
2,2 |
Ergebnisse aus dem Jahr 2010:
|
Untersuchungsparameter |
Anzahl analysierter Parameter |
Beanstandungen |
Beanstandungen in Prozent |
|
Inhaltsstoffe |
1076 |
77 |
7,2 |
|
Energie |
42 |
1 |
2,4 |
|
Zusatzstoffe |
1687 |
92 |
5,5 |
|
unerwünschte Stoffe |
2247 |
51 |
2,3 |
|
GVO |
486 |
17 |
3,5 |
|
Rezeptur |
3 |
0 |
0,0 |
|
verbotene Stoffe: |
|
|
|
|
- Antibiotika |
149 |
2 |
1,3 |
|
- Hormone, Kokzidiostatika |
1 |
0 |
0,0 |
|
- Tierische Bestandteile |
431 |
1 |
0,2 |
|
Gesamt |
6.122 |
241 |
3,7 |
Zu Frage 33:
Der Aktionsplan Futtermittel wurde 2012 aktualisiert und neu herausgegeben.
Zu Frage 34:
In der Vollziehung des Futtermittelgesetzes werden keine Probleme gesehen bzw. sind keine bekannt.
Zu Frage 35:
Im Jahr 2012 wurde das EU-Dioxin-Monitoring fortgesetzt. Es wurde kein über den Grenzwert liegender Gehalt an Dioxin festgestellt. Ansonsten kam es zu keiner Mitarbeit an EU-Projekten.
Zu Frage 36:
Der aktuelle Fall zu Aflatoxinen im März 2013 betraf ausschließlich Mais aus Serbien und Bulgarien. In der hoheitlichen Futtermittelkontrolle des BAES wurden bereits im Herbst 2012, als es erste Informationen über eine mögliche Aflatoxinkontamination in Südeuropa gab, Maisproben heimischer Ernte aus dem Projekt KoFuMa (Kolbenfusariose beim Mais) zusätzlich auf Aflatoxine untersucht. Hier konnten in den 20 Proben keine Aflatoxine nachgewiesen werden.
Die österreichische Futtermittelwirtschaft wurde im Rahmen des regelmäßigen Jour Fixes des BMLFUW (05.12.2012) bereits zu dieser Thematik informiert.
Zusätzlich wurde im Stichprobenplan 2013 die Probenanzahl bei Mykotoxin in Getreide von 71 auf 95 Proben erhöht. Des Weiteren werden Proben der hoheitlichen Futtermittelkontrolle, die für eine Mykotoxinuntersuchung vorgesehen sind, mittels Multitoxinanalyse untersucht, wobei 15 Metaboliten, darunter auch die Aflatoxine erfasst werden.
Auch im Rohstoffmonitoring, einem Kontrollprogramm, das im Auftrag der Futtermittelwirtschaft durchgeführt wird, wird Getreide auf Mykotoxine untersucht.
Hoheitliche Aflatoxinuntersuchungen:
Alle 38 untersuchten Maisproben lagen im Jahr 2012 unter dem Grenzwert (0,02 mg/kg) gemäß RL 2002/32/EG. Auch 2013 kam es bisher bei den 154 auf Aflatoxin untersuchten hoheitlichen Futtermittelproben zu keinen Abweichungen (Stand 14.08.2013).
Beim Rohstoffmonitoring der Futtermittelwirtschaft von 2012 und 2013 (bis dato) konnte Aflatoxin B1 nicht nachgewiesen werden.
Zu Frage 37:
Dazu liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Zu Frage 38:
Die hoheitliche Futtermittelkontrolle beruht auf einem risikobasierten Stichprobenplan mit festgesetzter Probenzahl und festgesetzten Parametern. Dieser wird anhand eines statistischen Ansatzes errechnet, in dem Abweichungen von sicherheitsrelevanten Parametern sowie qualitäts- und täuschungsrelevanten Parametern differenziert berücksichtigt werden.
Nicht jede Lieferung/Charge jedes einzelnen Futtermittels, das in Österreich in Verkehr gebracht wird, kann untersucht werden. Die Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Eigenkontrollen durchzuführen und müssen der Behörde rechtliche Abweichungen melden.
Durch Forschungsprojekte wie z.B. KoFuMa kann auch rasch ein Überblick über die Mykotoxinbelastung heimischer Getreidearten (insbesondere Mais) geschaffen werden.
Zusätzlich werden bei Verdacht ad-hoc Kontrollen durch Kontrollorgane des BAES in Betrieben durchgeführt.
Aflatoxin: Im Dezember 2012 gingen zwei Lieferungen per Schiff mit überschrittenen Grenzwerten in Mais nach Österreich, wobei dem deutschen Großhändler die Überschreitungen durch bereits im Dezember 2012 vorliegende Laboranalysen bekannt waren.
Die Eigenkontrollen (Schnelltests) der Betriebe ergaben in einem Fall deutlich erhöhte Werte, worauf die ganze Ware nachweislich gestoßen und retourniert wurde.
Im zweiten Fall ergaben die Schnelltests bei der Anlieferung ein negatives Ergebnis, daher wurde die Ware angenommen. Daraus hergestelltes Mischfutter war nachweislich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,02 mg/kg bzw. bei Milchviehfutter unter 0,05 mg/kg.
Durch die Meldungen (RASFF 2013.0396) wurden im März 2013 vier Rückstellmuster vom Dezember 2012 nachträglich untersucht und zwei ergaben ein erhöhtes Ergebnis. Ad hoc Kontrollen aus der Restmenge im Silo ergaben ebenfalls ein negatives Ergebnis. Der Mais aus diesem Silo wurde dennoch aus Vorsichtsprinzip mit nur 5% Beimischrate verwendet, da eine inhomogene Verteilung bei Mykotoxinen nie ausgeschlossen werden kann.
Dioxin: Lieferungen von dioxin-kontaminierten Fettsäuren pflanzlichen Ursprungs nach Österreich wurden über das Eigenkontrollsystem der Firma erfasst und zurück ins Ursprungsland geliefert (RASFF Meldung 2013.0078).
Zu Frage 39:
Dazu liegen keine aktuellen Informationen vor.
Zu Frage 40:
Der vorgesehene Strafrahmen ist derzeit ausreichend.
Zu Frage 41:
Nein.
Zu Frage 42:
Nein.
Zu Frage 43:
Siehe Aktionsplan Futtermittel unter http://www.lebensministerium.at/land/produktion-maerkte/betriebsmittel-rechtsinfo/futtermittel.html.
Zu Frage 44:
Nach den dem BMLFUW vorliegenden Informationen sind in Deutschland die Länder für die Futtermittelkontrolle zuständig.
Im Gegensatz dazu gibt es in Österreich eine Bundesbehörde, die als zentrale Behörde für die Durchführung der amtlichen Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eingerichtet ist. Von der Möglichkeit zur Einrichtung von Bundesbehörden gemäß Art. 102 Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung wurde mit der Verabschiedung des Futtermittelgesetzes 1999 bereits Gebrauch gemacht.
Zu Frage 45:
Rechtliche Fragen betreffend die Transparenz der amtlichen Kontrollbehörden bei der Veröffentlichung von Informationen werden derzeit auf EU-Ebene im Sinne einer EU-einheitlichen Vorgangsweise beraten. Nach dem derzeitigen Beratungsstand können die Behörden Informationen veröffentlichen, wenn der Unternehmer die Gelegenheit erhält, sich vor der Veröffentlichung dazu zu äußern und seine Äußerung bei der Veröffentlichung entsprechende Berücksichtigung findet.
Der Bundesminister: