15288/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.10.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     September 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0231-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15807/J vom 5. August 2013 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Dem Bundesministerium für Finanzen ist die angeführte Darstellung bekannt. Seitens des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie seitens des Amtes der Salzburger Landesregierung werden die rechtsgrundlos angeforderten Beträge ermittelt. Nach Feststehen der ohne Rechtsgrundlage vom Land angeforderten Beträge werden diese unter Hinzurechnung von Verzugszinsen vom Land Salzburg refundiert. Diesbezüglich wurde bereits Kontakt mit dem Land aufgenommen.

 

Zu 2.:

Zur Unterstützung von Gemeinden nach Naturkatastrophen wird vom Land der Schaden erhoben beziehungsweise werden die Meldungen der Gemeinden überprüft. Daraus wird die


Gesamtschadensumme errechnet. Die in der folgenden Liste angegebenen Zahlungen des Katastrophenfonds entsprechen den Anforderungen des Landes Salzburg:

 

in Mio. EUR; gerundet

2008

2009

2010

2011

2012

Schäden im Vermögen Gemeinden

Zahlungen vom KatFonds

 

1,18

 

2,11

 

1,51

 

1,75

 

1,01

Schäden im Vermögen Land

Zahlungen vom KatFonds

 

2,87

 

2,27

 

1,09

 

0.93

 

0,55

Privatschäden

Zahlungen vom KatFonds

 

5,1

Keine

Zahlungen

 

3,6

 

1,8

 

2,4

Landesstraßen B

Zahlungen vom KatFonds

 

0,37

 

0,48

 

2,39

 

1,62

 

0,93

 

Refundierungen erfolgen nach Vorliegen gesicherter Erkenntnisse über rechtsgrundlos geleistete Beträge.

 

Zu 3.:

Zahlungen des Katastrophenfonds für Schäden im Vermögen der Gemeinden erfolgen an das Amt der Landesregierung für die jeweils betroffene Gemeinde. Anforderungen des Landes für die Gemeinden wurden jeweils gemäß den Durchführungsbestimmungen des Bundes betreffend Abwicklung des Katastrophenfonds geprüft. Dabei werden insbesondere die Vollständigkeit der Angaben und deren Plausibilität überprüft. Ein Antrag hat Angaben über das Schadensereignis, den Zeitpunkt und die Art der Naturkatastrophe sowie über die gesetzten Maßnahmen zu enthalten. Stichprobenweise werden vom Bundesministerium für Finanzen Überprüfungen der Schadensmeldungen im Land vor Ort durchgeführt. Im Land Salzburg erfolgte eine Überprüfung der Förderungsabwicklung zuletzt am 27. Mai 2010.

 

Da bei der Überprüfung der Anträge keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind die Zahlungen aus Mitteln des Katastrophenfonds an das Land Salzburg gemäß den Anforderungen beziehungsweise Anträgen erfolgt.

 

Zu 4.:

Die Anforderungen des Landes werden von der nach der Geschäfts- und Personalabteilung des Bundesministeriums für Finanzen zuständigen Abteilung gemäß den bestehenden Durchführungsbestimmungen des Bundes abgewickelt. Demnach erfolgt einmal jährlich eine Sammelmeldung betreffend die Schäden im Vermögen der Gemeinden beziehungsweise der Länder. Die Meldungen betreffend Schäden im Vermögen der Gemeinden sind dabei von den Ämtern der Landesregierungen zu überprüfen und werden dann an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet.


Die begründeten Anträge haben insbesondere Angaben hinsichtlich des Schadensorts, das genaue Datum des Schadenseintritts, die Bezeichnung des Schadensereignisses (z.B. Hochwasser), die nähere Bezeichnung der beschädigten Vermögensbestandteile und die ziffernmäßige Bezeichnung der Schadenshöhe zu enthalten.

 

Vor Auszahlung der Mittel aus dem Katastrophenfonds werden die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Die Mittel werden nach positiver Prüfung an das Amt der Landesregierung angewiesen. Im Nachhinein werden in den Ländern stichprobenweise Überprüfungen durchgeführt, die zusätzlich zu allfälligen Überprüfungen seitens des Rechnungshofes vorgenommen werden.

 

Zu 5.:

Die Mittel wurden auf ein Konto des Amtes der Salzburger Landesregierung überwiesen.

 

Zu 6.:

Das Bundesministerium für Finanzen verständigt jeweils die Ämter der Landesregierungen über die erfolgte Anerkennung der Anträge auf Hilfe aus dem Katastrophenfonds und somit über die bevorstehende Zahlung seitens des Bundes.

 

Zu 7.:

Die Erhebungen sind im Gang, sodass derzeit dazu keine gesicherte Aussage getroffen werden kann.

 

Zu 8.:

Im Bericht des Rechnungshofes betreffend Schutz vor Naturgefahren, Reihe Bund 2008/8, wurden folgende Maßnahmen betreffend das Bundesministerium für Finanzen angeregt:

 


Abrechnung bzw. nach Ablauf der vorgesehenen Frist zur Einreichung der Zahlungen noch vorhandene Mittel einem anderen Zweck zugeführt bzw. an den Bund rücküberwiesen werden.“

 

Im Follow-up Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/3, wurde vom Rechnungshof festgehalten, dass vom Bundesministerium für Finanzen die in seine Zuständigkeit fallenden Maßnahmen bezüglich der Überprüfungen umgesetzt wurden.

 

Dem Rechnungshof wurde bezüglich des Vorschlages, Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um österreichweit einheitliche Höhen der Beihilfen aus dem Katastrophenfonds zu erreichen, mitgeteilt, dass den Ländern dieser Vorschlag unterbreitet und von diesen einhellig abgelehnt wurde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen