15289/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.10.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                   Wien, am     September 2013

                                                                                                                       

GZ: BMF-310205/0232-I/4/2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15812/J vom 6. August 2013 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6.:

Gemäß § 121 Abs. 8 BHG 2013 hat die Bundesministerin für Finanzen zum Stichtag 1. Jänner 2013 erstmals eine Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu erstellen. Die detaillierten Bewertungsmethoden sind in der Eröffnungsbilanzverordnung, BGBl. II, Nr. 434/2011 geregelt. Die Dateneingabe erfolgte durch die haushaltsleitenden Organe bis 31. März 2013, wobei die Vorschriften der Eröffnungsbilanzverordnung eingehalten wurden. Auf Basis dieser Daten wird nunmehr vom Bundesministerium für Finanzen eine konsolidierte Eröffnungsbilanz des Bundes erstellt und, wie bereits anlässlich der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13568/J vom 10. Jänner 2013 mitgeteilt, eine Veröffentlichung für das 4. Quartal 2013 in Aussicht genommen.

 


Zu 7. bis 17.:

Das Bundesministerium für Finanzen wird die Eröffnungsbilanz noch im Jahr 2013 veröffentlichen. Diese Eröffnungsbilanz wird einen umfassenden, integralen und konsistenten

 

Überblick über die Vermögenslage des Bundes – und dabei auch in Bezug auf die der Anfrage zugrunde liegenden Bewertungen – ermöglichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher zu einzelnen Aspekten der Eröffnungsbilanz noch nicht Stellung genommen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen