1529/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 25. Mai 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0138-IK/1a/2009

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1606/J betreffend „Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes“, welche die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Aus verwaltungsökonomischen Gründen sowie im Hinblick darauf, dass die Zahlen von Monat zu Monat nur wenig schwanken, wird lediglich jeweils der Dezember eines jeden Kalenderjahres angeführt. Zur Tabelle ist festzuhalten, dass unter dem Begriff „Nichtösterreichische Staatsbürger“ sowohl EU/EWR- Bürger/innen als auch Drittstaatsangehörige erfasst sind.

 

Jahr

KBG-Bezieher
gesamt

Anteil nichtösterr. Staatsbürger

%

Dezember 2002

58.795

10.001

17,01

Dezember 2003

129.737

21.202

16,34

Dezember 2004

170.464

27.431

16,09

Dezember 2005

171.235

28.228

16,48

Dezember 2006

170.026

28.936

17,02

Dezember 2007

167.303

30.011

17,94

Dezember 2008

166.579

31.645

19,00

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 6 der Anfrage:

 

Die Erfassung der Personengruppen „Asylberechtigte“ sowie „Subsidiär Schutzberechtigte“ erfolgt im EDV-System erst seit dem 1. Jänner 2006 bzw. 1. Juli 2006.

Da zur rückwirkenden Auswertung dieser Daten ein unverhältnismäßig großer Verwaltungsaufwand erforderlich wäre, können lediglich Angaben auf Basis der aktuellen Monatsstatistik März 2009 erfolgen.

 

Mit Stichtag 31. März 2009 gab es 165.858 KBG-Bezieher/innen, davon 32.315 Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft.

 

1.604 Asylberechtigte standen im KBG-Bezug. Das sind 0,97 % aller KBG-Bezieher/innen sowie 4,96 % der nicht österreichischen KBG-Bezieher/innen.

 

63 Subsidiär Schutzberechtigte standen im KBG-Bezug. Das sind 0,04 % aller KBGBezieher/innen sowie 0,19 % der nicht österreichischen KBG-Bezieher/innen.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 12 der Anfrage:

 

Variante 30+6 (Stand April 2009)

Bundesland

Gesamt

weiblich

männlich

männlich in %

Burgenland

1.165

1.152

13

1,12

Kärnten

2.400

2.374

26

1,08

Steiermark

5.582

5.535

47

0,84

Niederösterreich

7.499

7.402

97

1,29

Oberösterreich

8.437

8.360

77

0,91

Salzburg

2.956

2.928

28

0,95

Tirol

4.003

3.978

25

0,62

Vorarlberg

2.199

2.184

15

0,68

Wien

7.411

7.206

205

2,77

Gesamtergebnis

41.652

41.119

533

1,28

 

Variante 20+4 (Stand April 2009)

Bundesland

Gesamt

weiblich

männlich

männlich in %

Burgenland

472

468

4

0,85

Kärnten

1.160

1.143

17

1,47

Steiermark

2.098

2.059

39

1,86

Niederösterreich

2.977

2.907

70

2,35

Oberösterreich

2.076

2.038

38

1,83

Salzburg

942

928

14

1,49

Tirol

1.165

1.148

17

1,46

Vorarlberg

731

728

3

0,41

Wien

4.598

4.453

145

3,15

Gesamtergebnis

16.219

15.872

347

2,14

 

 

Variante 15+3 (Stand April 2009)

Bundesland

Gesamt

weiblich

männlich

männlich in %

Burgenland

153

144

9

5,88

Kärnten

381

362

19

4,99

Steiermark

758

735

23

3,03

Niederösterreich

1.096

1.053

43

3,92

Oberösterreich

716

676

40

5,59

Salzburg

362

341

21

5,80

Tirol

425

393

32

7,53

Vorarlberg

289

284

5

1,73

Wien

2.395

2.224

171

7,14

Gesamtergebnis

6.575

6.212

363

5,52

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Stand April 2009

Variante
30+6

Variante
20+4

Variante
15+3

Arbeitslosengeldbezieher

61

32

22

Angestellte

103

87

113

Arbeiter

162

69

61

Bauern

14

7

8

Beamte

7

9

10

Hausmänner

53

33

33

Notstandshilfebezieher

24

18

14

Schüler

2

1

1

Selbständige

69

57

64

Studenten

27

27

20

Vertragsbedienstete

11

7

17

Summe

533

347

363

 

 

Antwort zu den Punkten 14 bis 18 der Anfrage:

 

Eine Aufschlüsselung der Daten betreffend Umstieg für Geburten vor dem 1. Jänner 2008 nach Bundesländern und Berufsgruppen liegt nicht vor, eine rückwirkende Erhebung zum Zeitpunkt Anfang Juli 2008 ist nicht möglich.

 

Hinsichtlich der Gesamtumstiegsdaten wird auf die Beantwortung der parlamentarische Anfrage Nr. 1108/J verwiesen, wo ausgeführt ist, dass im Zeitraum      1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 6.781 Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen auf die Variante 20 plus 4 und 3.131 Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen auf die Variante 15 plus 3 umgestiegen sind. In diesen Zahlen enthalten sind 449 Männer, die auf die Variante 20 plus 4 umgestiegen sind, sowie 282 Männer, die auf die Variante 15 plus 3 umgestiegen sind.

 


Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Die Wahlmöglichkeit beim Kinderbetreuungsgeld aus drei Varianten besteht erst seit 2008. Es ist daher zwingend, dass alle Eltern, deren Maximalbezug ausgelaufen ist, die (einzige) Möglichkeit 30 plus 6 gewählt haben.

 

 

Antwort zu den Punkten 20 bis 23 der Anfrage:

 

Zum Abfragestichtag 21. April 2009 liegen 380.023 abgeschlossene Fälle vor. Davon fand in 348.938 Fällen kein Wechsel statt. Bei jenen Fällen, in denen nicht gewechselt wurde, bezogen 345.930 Mütter und 3.008 Väter das KBG. Es gab 27.013 Fälle mit einem Wechsel, 4.066 Fälle mit zwei Wechseln sowie sechs Fälle mit drei Wechseln.

 

 

Antwort zu den Punkten 24 und 25 der Anfrage:

 

Diese Daten liegen nicht vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 26 und 28 der Anfrage:

 

Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist der Väteranteil leicht gestiegen. In fast 7% aller Fälle kommt es zu einem Wechsel zwischen den Elternteilen; bedingt durch die Tatsache, dass Väter jedoch meist einen kürzeren Teil als die Mütter beziehen, scheinen sie in der Gesamtstatistik mit einem geringeren Prozentsatz auf.

 

Um den Väteranteil noch weiter zu forcieren, sieht das Regierungsprogramm die Einführung einer einkommensabhängigen Variante beim Kinderbetreuungsgeld vor; die Vorarbeiten dazu sind im Gange. Auch bei dieser Variante wird ein Bezugsteil dem zweiten Elternteil vorbehalten sein.


Antwort zu Punkt 27 der Anfrage

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.