15297/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.10.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      September 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0234-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15815/J vom 8. August 2013 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Funktion der Leitung der Sektion I im Bundesministerium für Finanzen war in der Zeit vom 8. Mai 2013 bis einschließlich 10. Juni 2013 ausgeschrieben. Die Funktionen der Leitung der Gruppe I/A und der Gruppe I/B waren jeweils in der Zeit vom 18. Mai 2013 bis einschließlich 18. Juni 2013 ausgeschrieben. Die Funktion des Leiters Finanzpolizei wurde am 20. April 2013 öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete hier am 20. Mai 2013.

 

Zu 2.:

Die Bestellung des Leiters Finanzpolizei erfolgte mit 1. Juli 2013, die übrigen genannten Leitungsfunktionen wurden mit Wirksamkeit vom 1. August 2013 besetzt.


Zu 3.:

Für die Funktion der Leitung der Sektion I haben sich vier Personen beworben. Für die Funktion der Leitung der Gruppe I/A und für die Funktion der Leitung der Gruppe I/B haben sich jeweils fünf Personen beworben. Hinsichtlich der Funktion des Leiters Finanzpolizei waren es acht Personen.

 

Zu 4.:

Siehe dazu § 10 des Ausschreibungsgesetzes 1989.

 

Zu 5.:

Die Ausschreibung der Funktionen erfolgt neben dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung auch in der Jobbörse der Republik sowie auf der ressorteigenen Karriereseite. Die Bewerbung um die jeweilige Funktion beziehungsweise Stelle steht daher sämtlichen interessierten Personen gleichermaßen offen, ungeachtet dessen, ob es sich um ressort- oder bundesinterne Bewerberinnen und Bewerber (Bundesbedienstete) oder um externe Bewerberinnen und Bewerber handelt.

 

Zu 6. und 11.:

Auf Grund der Größe der Sektion I des Bundesministeriums für Finanzen sowie der umfangreichen Aufgaben, die durch die Sektion I wahrzunehmen sind, waren hier schon bisher bis Jänner 2012 zwei Bereichsleitungen eingerichtet. Die zwei Arbeitsplätze der bislang bestehenden Bereichsleitungen in der Sektion I wurden nunmehr im Wege der Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministerium für Finanzen sowie mit Zustimmung des BKA in zwei Gruppenleitungsarbeitsplätze umgewandelt.

 

Zu 7.:

Mit der Leitung der Sektion I wurde Herr Mag. Gerhard Zotter betraut. Mit der Leitung der Gruppe I/A wurde Frau Mag. (FH) Ulrike Danzmayr und mit der Leitung der Gruppe I/B Herr Wolfgang EDER, MA betraut. Zum Leiter der Finanzpolizei wurde Wilfried Lehner, MLS bestellt.

 

Zu 8.:

Ja.


Zu 9.:

Die Position des Generalsekretärs ist gemäß Ausschreibungsgesetz 1989 nicht auszuschreiben.

 

Zu 10.:

Die Funktion des Generalsekretärs im Bundesministerium für Finanzen dient nach wie vor der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen gehörenden Geschäfte (§ 7 Abs. 11 BMG).

 

 

Mit freundlichen Grüßen