15300/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.10.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0130-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 09. Oktober 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Stefan Markowitz, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 12. August 2013, Nr. 15822/J, betreffend Verbot des

                        Insektizids Monocrotophos in Entwicklungsländern

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen vom 12. August 2013, Nr. 15822/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Der Wirkstoff Monocrotophos wurde auf EU-Ebene schon vor Jahren im Zuge des EU-Altwirkstoffprüfungsprogrammes einer umfassenden Bewertung unterzogen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 wurde entschieden, diesen Wirkstoff nicht in den Anhang I („Positivliste“) der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen, da die Sicherheit dieses Wirkstoffes nicht ausreichend dokumentiert werden konnte. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 wurden alle Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff in der Europäischen Union widerrufen, sodass derartige Pflanzenschutzmittel in der ganzen Europäischen Union bereits seit einigen Jahren nicht mehr am Markt sind.


Auf internationaler Ebene setzt sich Österreich intensiv für Chemikaliensicherheit ein. Einerseits bei der Ausarbeitung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (BGBl. III Nr. 67/2005; siehe auch www.pic.int), das Monocrotophos reguliert. Andererseits bei der aktiven Unterstützung der FAO-Initiative zum sogenannten „phasing out“ sehr gefährlicher Pestizide, die immer wieder zu schwersten Vergiftungen in Entwicklungsländern führen, sowie ihrer umweltgerechten Entsorgung.
 Dies findet unter dem Schirm von SAICM (
www.saicm.org), der Strategie für internationale Chemikaliensicherheit, statt, die das in Rio+20 wiederum bestätigte „Johannesburg-Ziel“ von weltweiter Chemikaliensicherheit im Jahr 2020 betreibt. Österreich ist im Chemikalienprüfungsausschuss des Rotterdamer Übereinkommens durch die AGES vertreten und wird dort wie auch im sogenannten „Chemie- und Abfallcluster“ multilateraler Übereinkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt weiterhin seine Bemühungen insbesondere auch zur weltweiten Reduktion hochgefährlicher Pestizide fortsetzen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Alle nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten sind auf der Homepage der Europäischen Kommission einsehbar:

http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/sustainable_use_pesticides/national_action_plans_en.htm

 

Der Bundesminister: