15300/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.10.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0130-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 09. Oktober 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Stefan Markowitz, Kolleginnen und
Kollegen vom 12. August 2013, Nr. 15822/J, betreffend Verbot des
Insektizids Monocrotophos in Entwicklungsländern
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen vom 12. August 2013, Nr. 15822/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Wirkstoff Monocrotophos wurde auf EU-Ebene schon vor Jahren im Zuge des EU-Altwirkstoffprüfungsprogrammes einer umfassenden Bewertung unterzogen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 wurde entschieden, diesen Wirkstoff nicht in den Anhang I („Positivliste“) der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen, da die Sicherheit dieses Wirkstoffes nicht ausreichend dokumentiert werden konnte. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 wurden alle Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff in der Europäischen Union widerrufen, sodass derartige Pflanzenschutzmittel in der ganzen Europäischen Union bereits seit einigen Jahren nicht mehr am Markt sind.
Auf internationaler Ebene setzt sich Österreich
intensiv für Chemikaliensicherheit ein. Einerseits bei der Ausarbeitung
des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen
Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) für bestimmte gefährliche
Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (BGBl. III Nr. 67/2005;
siehe auch www.pic.int), das Monocrotophos reguliert. Andererseits bei der
aktiven Unterstützung der FAO-Initiative zum sogenannten „phasing
out“ sehr gefährlicher Pestizide, die immer wieder zu schwersten
Vergiftungen in Entwicklungsländern führen, sowie ihrer
umweltgerechten Entsorgung.
Dies findet unter dem Schirm von SAICM (www.saicm.org), der Strategie für internationale
Chemikaliensicherheit, statt, die das in Rio+20 wiederum bestätigte
„Johannesburg-Ziel“ von weltweiter Chemikaliensicherheit im Jahr
2020 betreibt. Österreich ist im Chemikalienprüfungsausschuss des
Rotterdamer Übereinkommens durch die AGES vertreten und wird dort wie auch
im sogenannten „Chemie- und Abfallcluster“ multilateraler
Übereinkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
weiterhin seine Bemühungen insbesondere auch zur weltweiten Reduktion
hochgefährlicher Pestizide fortsetzen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Alle nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten sind auf der Homepage der Europäischen Kommission einsehbar:
http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/sustainable_use_pesticides/national_action_plans_en.htm
Der Bundesminister: