15308/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     September 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0237-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15838/J vom 13. August 2013 der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4. und 6.:

Das Bundesministerium für Finanzen beauftragte die GfK Austria GmbH seit Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12380/J vom 6. Juli 2012 mit folgenden Aufträgen:

Studie

Beauftragung

Methode

Kosten brutto

Erhebung zu Faktoren der Steuer- und Wirtschaftsentwicklung / Befragung zu steuer- und wirtschaftspolitischen Konzepten der Bundesregierung

9. Nov. 2012

·         Quantitative Erhebung

·         CATI (Computer-Assisted Telephone Interviewing) mit einem Sample n=1000, die Grundgesamtheit ist repräsentativ für die Österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren

·         Geschätzte Fragebogendauer: 15 Minuten (geschlossene und zwei offene Fragestellungen)

EUR 32.880,--

Erhebung zu Faktoren der Steuer- und Wirtschaftsentwicklung / Befragung zu steuer- und wirtschaftspolitischen Konzepten der Bundesregierung

23. April 2013

·         Quantitative Erhebung

·         Multi-Mode-Verfahren mittels online- und telefonischer Befragung

·         Sample n=100 repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren

·         Geschätzte Fragebogendauer von 20 Minuten (geschlossene, zwei offene Fragestellungen und zwei halboffene Fragestellungen)

EUR 30.240,--

 

Zu 5.:

Die Aufträge wurden nicht ausgeschrieben, da die Angebote für die Umfragen weit unter der Ausschreibungsgrenze lagen. Die GfK Austria ist eines der bekanntesten und renommiertesten Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs. Die Kosten entsprechen den marktüblichen Preisen, die Aufträge wurden immer zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllt. Daher ergibt sich ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, der Auftragnehmer ist als äußerst zuverlässiger Dienstleister bekannt.
Der Aufwand, den eine Ausschreibung mit sich bringt, wäre in diesen Fällen nicht zu rechtfertigen.

 

Zu 7. und 9. bis 14.:

Die Umfragen wurden zu internen Zwecken durchgeführt, um die Kommunikationsplanung des Bundesministeriums für Finanzen besser steuern zu können und mögliche Defizite in unterschiedlichsten Bereichen des Bundesministeriums für Finanzen herauszufiltern, darunter fallen auch diverse Arbeitsabläufe innerhalb der Finanzverwaltung. Die Umfragen wurden meist im Zusammenhang mit aktuellen Themen oder Projekten durchgeführt, um auch hier die Bevölkerung sinnvoll mit einzubeziehen. Aus den Umfrageergebnissen sollen im Endeffekt vor allem Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger resultieren. Die Fragen und Antworten wurden daher nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, da auch im Sinne der Bevölkerung eine Veröffentlichung über Arbeitsabläufe innerhalb der Finanzverwaltung bzw. sonstige Geschäftsgeheimnisse vermieden werden muss. Aus den oben genannten Gründen wurden die Ergebnisse jeweils nur einem kleinen Personenkreis bekannt gemacht.

 

Zu 8.:

Der Auftraggeber hat die Daten anonymisiert erhalten.


Zu 15. bis 28.:

An weiteren Markt- und Meinungsforschungen hat sich das Bundesministerium für Finanzen im angefragten Zeitraum nicht beteiligt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen