15310/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


S91143/101-PMVD/2013                                                                                     10. Oktober 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 13. August 2013 unter der Nr. 15842/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit August 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Mein Ressort hat im August 2012 die Evaluierung von Berufsförderungsmaßnahmen an INTEGRAL Markt- und Meinungsforschung (Aufwand rd. 5.000 Euro), um den Jahres­wechsel die Durchführung von Gruppendiskussionen zum Thema „Die Zukunft des Bundesheeres“ an Karmasin.Motivforschung (Aufwand rd. 36.000 Euro) sowie im März 2013 die Evaluierung von Personalgewinnungsmaßnahmen an SPECTRA Marktforschung (Aufwand rd. 39.000 Euro) in Auftrag gegeben. Zur Anwendung kamen im Wesentlichen schriftliche Befragungen mittels Fragebogenversand, Interviewbefragung (face-to-face) mittels Fragebogen sowie Gruppeninterviews. Auf Grund der jeweiligen Auftragskosten


waren nach den Bestimmun­gen des Bundesvergabegesetzes keine Ausschreibungen durchzuführen.

Zu 7:

Zur Evaluierung von Berufsförderungsmaßnahmen wurde die Zufriedenheit mit der Betreuung durch das Fachpersonal, die Art und Dauer der Berufsförderungsmaßnahmen und der Nutzen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben sowie zur Evaluierung von Personalgewinnungsmaßnahmen das Ausmaß der Gewinnung der Auf­merksamkeit, die Zufriedenheit mit den Informationsinhalten und das dadurch geweckte Interesse am Soldatenberuf erhoben. Zum Thema „Die Zukunft des Bundes­heeres“ wurden den Gruppen im wesentlichen Fragen zu Themen wie Einstellung zum Bundesheer oder Aufgaben des Bundesheeres gestellt.

Zu 8:

Nein.

Zu 9 bis 14:

Nein. Die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Leistungen dienen insbesondere als ressortinterne Entscheidungsgrundlage.

Zu 15:

An keinen.

Zu 16 bis 28:

Entfällt.