15313/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0213-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15828/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2012 betrugen 1.276,43 Mio. Euro, die Einnahmen 973,12 Mio. Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der Aus­gaben durch Einnahmen im Ausmaß von 76%.

Zu 2:

Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2012 ergibt für das Justizressort folgendes Bild[1]:


 

2012

in Mio. Euro

Ausgaben

Einnahmen

Bundesministerium für Justiz - 130

                     139,432

                      1,668

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur - 131

                       13,846

                      0,142

Justizbehörden in den Ländern -132

                     714,260

                 919,088

Justizanstalten - 133

                     373,185

                   52,226

Bewährungshilfe - 135

                       35,707

 -

Summe

                 1.276,429

                 973,124

 

Zu 3:

Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstagvormittag als Amtstag zur Verfügung steht.

Mangels entsprechender Aufzeichnungen liegen konkrete Informationen über die Anzahl der telefonischen Anfragen und Vorsprachen bzw. über die konkrete Inanspruchnahme der Amtstage nicht vor. Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde jedoch für das Jahr 2012 für die nicht aktenbezogenen judiziellen Tätigkeiten (unter anderem auch die Durchführung der Amtstage) an den Bezirks- und Landesgerichten ein Personalbedarf von bundesweit rund 50 Richterinnen und Richtern sowie 28 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ermittelt.

Zu 4:

Die Gerichtstage werden durch Verordnung festgelegt, wobei sich die Anzahl der abgehaltenen Gerichtstage nach dem Bedarf der rechtsuchenden Bevölkerung richtet.

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Personalanforderungsrechnung 2012 wurde für die Durchführung der bundesweit insgesamt 1.140 Gerichtstage ein Personalbedarf von zusammen rund eineinhalb Richtern ermittelt. Dieser Aufwand ist mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 durch den nahezu gänzlichen Verzicht auf die nicht mehr zeitgemäßen Gerichtstage weitgehend weggefallen. Die 2012 noch abgehaltenen Gerichtstage verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

Bundesland

Abgehaltene Gerichtstage

Niederösterreich

243

Burgenland

48


Steiermark

153

Kärnten

316

Oberösterreich

186

Salzburg

125

Tirol

66

Vorarlberg

3

Zu 5:

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 69,498 Mio. Euro an Mieten und Betriebskosten an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH bezahlt (Gerichtsgebäude, Justizanstalten, Bewährungshilfe). Für 2013 ist ein Betrag von 83,700 Mio. Euro veran­schlagt.

Zu 6 bis 11:

Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2012 insgesamt 3.384.133 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie in den letzten Jahren wird der Wert für die Gerichtshöfe I. Instanz ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (335.857) angeführt.

Geschäftsanfall bei den Bezirksgerichten:

Geschäftsanfall bei den Gerichtshöfen I. Instanz:


Geschäftsanfall bei den Oberlandesgerichten:

Gerichtliche Erledigungen:

Eine Auswertung der im Jahr 2012 mit Vergleich erledigten Verfahren ist als Beilage angeschlossen.

Zu 12:

Beim Obersten Gerichtshof wurden im Jahr 2012 in Zivilsachen 2.445 neue Akten eingetragen. Darin fielen insgesamt 2.485 Rechtsmittel an, davon 1.137 ordentliche und 1.348 außerordentliche. In Strafsachen waren 780 Rechtsmittelakten zu verzeichnen.

Zu 13 und 15:

Im Jahr 2012 betrugen die Erlöse für hoheitliche Leistungen im Bereich der Justizbehörden in den Ländern (Voranschlags-Position 2/13204-8170) 834,87 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:

 

Einnahmen nach Geschäftssparten

Mio. Euro

davon auf Basis AEV* ca.

Zivilprozesse

(VA-Position 8170.913)

129,05

107,75

Exekutionssachen

(VA-Positionen 8170.914 und 8170.915)

56,11

52,77

Insolvenzverfahren

(VA-Positionen 8170.916 und 8170.917)

12,39

3,67

Firmenbuch

(VA-Position 8170.918)

41,19

8,82


Strafsachen inkl. Diversion

(VA-Positionen 8170.919 und 8170.920)

5,16

0,23

Grundbuch und Sonstiges

(VA-Position 8170.921)

593,66

75,04

Sonstiges

(VA-Positionen 8170.922 und 8170.990)

4,56

 

Elektronischer Gebühreneinzug AEV (VA-Position 8170.923) - nicht mit vertretbarem Aufwand zuordenbarer Anteil

7,26

7,26

Summe

834,87

241,02

* Abbuchungs- und Einziehungsverordnung

Zu 14:

Im Jahr 2012 betrugen die Personalausgaben des gesamten Justizressorts (BMJ, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur, Justizbehörden in den Ländern, Justizanstalten und Bewährungshilfe) rund 621,589 Mio. Euro. Für 2013 sind insgesamt Personalausgaben von 665,158 Mio. Euro veranschlagt, für das Jahr 2014 liegt noch kein Bundesvoranschlag vor.

Zu 16 bis 18:

Wie bereits zu den Voranfragen ausgeführt, können Sammelklagen mangels gesonderter Erfassung in der Verfahrensautomation Justiz nicht automationsunterstützt ausgewertet werden. Eine händische Auswertung hatte aufgrund des unvertretbar hohen Verwaltungsaufwands zu unterbleiben.

Zu 19 bis 21:

Soweit (wie insbesondere im Jahr 2006) Einsparungen zu erbringen waren, wurde getrachtet, diese durch die normalen Personalabgänge abzudecken, sodass keine Kündigungen erfolgten.

In der nachstehenden Übersicht werden die Veränderungen in den Stellenplänen der Jahre 2005 bis 2013 tabellarisch dargestellt (ohne interne Verschiebungen vom Allgemeinen in den Besonderen Teil des Stellenplans, ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten; ausgewiesen sind jeweils die Veränderungen zum Vorjahr):

 

Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur

Justizbehörden in den Ländern

Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Bezirksgerichte sowie Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften

Justizanstalten

 

Richter

Staatsanwälte

Nichtrichterliche Bedienstete

Richter

RiAA

Staatsanwälte

Nichtrichterliche Bedienstete

Exekutiv-
dienst

Justizanstalten
gesamt

2005

 

 

 

+20

+80

 

-151

+123

+128

2006

 

 

 

+26

-30

+4

-246

-124

-124

2007

 

 

+1

+2

-50

+67

+221

+60

+60

2008

 

 

 

-57

0

+57

-42

-21

-21

2009

 

 

 

 

 

 

-1

-8

-8

2010 *)

 

 

 

 

 

 

-39

-2

-2

2010 **)

 

 

 

+32

+35

+25

+55

 

 

2011

 

 

 

+3

+58

+9

-16

-4

-4

2012

 

 

 

+5

-10

+7

-14

-10

-4

2013

 

 

 

+43

 

+15

+34

 

 

*) Stammfassung    **) idF der 4. BFG-Novelle 2010

Die im Allgemeinen Teil des Stellenplans der Jahre 2005/2006 zur Verfügung stehenden Aufnahmemöglichkeiten für 100 Aspiranten (Ausbildung Exekutivdienst) wurden in den Besonderen Teil des Stellen- bzw. nunmehr Personalplans transferiert. Außerdem wurde die Lehrlingsausbildung verstärkt.

Die im Unterkapitel „Justizbehörden in den Ländern“ ausgewiesenen Planstellen werden vom Bundesministerium für Justiz im Rahmen der jährlichen Planstellenaufteilungen auf Grundlage genauer Auslastungsberechnungen auf die vier Oberlandesgerichtssprengel und die vier Oberstaatsanwaltschaftssprengel aufgeteilt. Veränderungen in der Planstellensystemisierung der einzelnen Dienststellen ergeben sich aber nicht nur durch Änderungen im Stellen- bzw. Personalplan, sondern auch durch Verschiebungen zum Zweck des Ausgleichs von Auslastungsunterschieden. Daher sind aussagekräftige dienststellenbezogene Darstellungen etwaiger Einsparungen praktisch nicht möglich. Dies gilt auch für das Unterkapitel „Justizanstalten“.

Die mir von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte erstatteten Vorschläge für die jeweils sprengelinterne Aufteilung der im Stellenplan 2012 zugewiesenen Planstellen für nichtrichterliche und richterliche Bedienstete sind als Beilagen angeschlossen. Überdies ist ein Ausdruck der letzten Systemisierung für den Justizanstaltenbereich angefügt. Personenbezogene Anmerkungen bzw. Erläuterungen mussten aus Gründen des Datenschutzes weggelassen werden.

Im Justizwachdienst sieht der Personalplan 2013 im Vergleich zum Personalplan 2012 vier Exekutivdienstplanstellen der Verwendungsgruppe E2c und eine Planstelle des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A4/GL weniger vor. Es wurden daher die für die Exekutivdienstausbildung vorgesehenen Plätze an der Strafvollzugsakademie und ihren Ausbildungszentren an den Justizanstalten Graz-Karlau, Linz und Stein und weiters der handwerkliche Dienst in der Justizanstalt Graz-Jakomini um einen Arbeitsplatz reduziert; konkrete Personen waren davon nicht betroffen.


Der Personalplan 2013 für den Justizwachdienst sieht keine neuen Planstellen vor. Hinsichtlich der Details der höchstzulässigen ausgabenwirksamen Personalkapazitäten und des Personalplans kann dem vom Gesetzgeber erst zu beschließenden Bundesfinanzgesetz nicht vorgegriffen werden.

In der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 26. August 2013 wurden insgesamt 72 Neueinstellungen genehmigt, und zwar:

 

Dienststelle

Aufnahmen

Wien-Favoriten

1

Feldkirch

2

Garsten

3

Wien-Josefstadt

1

Linz

1

Salzburg

4

Schwarzau

1

Wien-Simmering

1

Sonnberg

1

Suben

2

Wels

1

Summe

18

 

Insgesamt wurden 54 Aufnahmen für den Justizwachdienst genehmigt. Der Dienstantritt erfolgt in diesen Fällen an der Strafvollzugsakademie und ihren Ausbildungszentren an den Justizanstalten Linz und Stein; die Bestimmung des definitiven Dienstorts der Aufgenommenen erfolgt nach Abschluss der Grundausbildung für den Justizwachdienst. Die Genehmigung weiterer Aufnahmen ist nach Maßgabe freier Planstellen und der Verfügbarkeit der budgetären Mittel vorgesehen.

Darüber hinaus wurden 10 Lehrlinge und 11 Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten aufgenommen.

Über die nähere Planstellenentwicklung für das Jahr 2014 können im Einzelnen noch keine Aussagen getätigt werden.

Zu 22:

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zum „39. Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zur österreichischen Rechtspflege und Verwaltung für den Berichtszeitraum 2011/2012“ wird gerade fertig gestellt.


Zu 23:

Das Justizressort ist vom Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, nur hinsichtlich der Änderung des Gerichtsgebührengesetzes betroffen.

Die Valorisierungsbestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes wurden in § 31a Abs. 1 GGG zusammengefasst und gebührenschonendere Rundungsregeln eingeführt. Die Gebühren für die Anfertigung von Kopien und Ablichtungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden um rund 45% bzw. 50% gesenkt.

Die Einnahmen aus Gebühren für Ablichtungen und Abschriften haben sich vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 um 29,22% reduziert:

VA-Post 8170.922 - Ablichtungen und Abschriften

2011

2012

Veränderung zum Vorjahr in %

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur

               65.098,33

             69.806,81

7,23

Justizbehörden in den Ländern

         2.883.025,08

       2.016.837,62

-30,04

Summe

         2.948.123,41

       2.086.644,43

-29,22

 

Diese Mindereinnahmen im Jahr 2012 wurden zumindest teilweise durch die bezughabende Änderung des Gerichtsgebührengesetzes im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, bewirkt.

Die Änderung der Valorisierungsbestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes durch das Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, hatte im Jahr 2012 keine budgetäre Auswirkung, da es in diesem Jahr mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen zu keiner Neufestsetzung der Gerichtsgebühren gemäß § 31a Abs. 1 GGG kam.

Zu 24 und 25:

Die „Schlussfolgerung“, wonach die Erhöhung der Gerichtsgebühren den Zugang zum Recht, insbesondere im bezirksgerichtlichen Verfahren, erschwert habe, kann ich – wie schon zur gleichlautenden Voranfrage Zl. 10611/J-NR/2012 dargestellt und begründet – nicht teilen.


Wien,        . Oktober 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl


Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.

 



[1] Lt. 10-Jahres-Übersicht (Zeitreihe) zum Bundesrechnungsabschluss 2012 - Stand 14.5.2013