15320/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0874-III/1/b/2013
Wien, am . Oktober 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 13. August 2013 unter der Zahl 15833/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geschenke des Wiener Stadterweiterungsfonds“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zu 1a) Die Sanierung wurde in der 13. und der 14. Kalenderwoche des Jahres 2005 durchgeführt.
Zu 1b) Die Kosten wurden vom Wiener Stadterweiterungsfonds getragen.
Zu den Fragen 2 und 11:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu Frage 3:
Zu 3a): Die Feststellung, dass der Wiener Stadterweiterungsfonds seinen Fondszweck erfüllt habe, ergibt sich aus dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, in dem dieser auf seine seinerzeitige Prüfung verweist.
Die Prüfergebnisse liegen dem Parlament vor.
Zu 3b): Der Auftrag den Fonds aufzulösen wurde im Jahr 2006 durch BM Prokop erteilt.
Zu 3c): Ja
Zu den Fragen 4 bis 10:
Diese Fragen sind Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von der Beantwortung Abstand nehme. Darüber hinaus sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Die Frage 8e) betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Im Übrigen war Mag. Ulmer weder beratend noch operativ beteiligt.
Zu Frage 12:
Keine.