15322/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.500/0004-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a Barbara PRAMMER

Parlament

1017 W i e n

 

 

 


Wien, am       .September 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz und KollegInnen haben am 12. August 2012 unter der Nr. 15820/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Badeunfälle mit Schiffen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wie viele Menschen verunglückten im Jahr 2008 bei einem Unfall, der direkt oder indirekt mit Schiffen zu tun hatte? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Verletzten, Toten, Schiffsart und Unglücksart)

Ø  Wie viele Menschen verunglückten im Jahr 2009 bei einem Unfall, der direkt oder indirekt mit Schiffen zu tun hatte? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Verletzten, Toten, Schiffsart und Unglücksart)

Ø  Wie viele Menschen verunglückten im Jahr 2010 bei einem Unfall, der direkt  oder indirekt mit Schiffen zu tun hatte? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Verletzten, Toten, Schiffsart und Unglücksart)

Ø  Wie viele Menschen verunglückten im Jahr 2011 bei einem Unfall, der direkt  oder indirekt mit Schiffen zu tun hatte? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Verletzten, Toten, Schiffsart und Unglücksart)

Ø  Wie viele Menschen verunglückten im Jahr 2012 bei einem Unfall, der direkt  oder indirekt mit Schiffen zu tun hatte? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Verletzten, Toten, Schiffsart und Unglücksart)

 

Die Untersuchungen von Unfällen und schweren Störungen im Bereich der Schifffahrt werden von der ständig eingerichteten Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes auf Grundlage gesetzlicher Regelungen durchgeführt. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes ist dabei - anders als sicherheitsbehördliche Ermittlungen oder Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden - ausschließ-lich mit der Aufgabe der Unfallforschung und Unfallprävention betraut. Die Ursachen von Unfällen oder Störungen sollen mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit untersucht werden.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Untersuchung von Vorfällen im Bereich der Schifffahrt sind im Unfalluntersuchungsgesetz (BGBl. I Nr. 123/2005 i.d.F. BGBl. I Nr. 40/2012) enthalten. Im § 5 Abs. 1 Z 2 des Unfalluntersuchungsgesetzes ist angeführt, dass Schifffahrt der Betrieb eines Fahrzeuges im Sinne des § 2 Z 1 des Schifffahrtsgesetzes auf Wasserstraßen gemäß § 15 des Schifffahrtsgesetzes ist. Zu den Wasserstraßen gemäß § 15 des Schifffahrtsgesetzes zählen die Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), Teile der March, Teile der Enns und Teile der Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen.

 

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben erstreckt sich daher die Kompetenz der Sicherheits-
untersuchungsstelle des Bundes zur Durchführung einer Sicherheitsuntersuchung nach einem Vorfall im Bereich der Schifffahrt ausschließlich auf die im § 15 des Schifffahrtsgesetzes genannten Gewässer.

 

Die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage enthaltenen Fragen können daher nur entsprechend dem gesetzlichen festgelegten Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes beantwortet werden.

 

Jahr 2008                                                                                                                                               

Bundesland

Verletze/Tote

Schiffsart

Vorfall

Gewässer gemäß            § 15 SchFG

2 SV

Sportboot

03.09.2008

Verletzung durch Schiffschraube des eigenen Bootes nach Sturz über Bord

Donau

 

 

Jahr 2009

Keine Vorfälle.

 


 

Jahr 2010

Bundesland

Verletze/Tote

Schiffsart

Vorfall

Gewässer gemäß            § 15 SchFG

W

2 LV

Fahrtgastschiff

09.04.2010

Kollision eines Fahrgastschiffes mit einem Schubverband

Donau

 

 

Jahr 2011

Keine Vorfälle.

 

 

Jahr 2012

Bundesland

Verletze/Tote

Schiffsart

Vorfall

Gewässer gemäß            § 15 SchFG

Wien

2 SV

5 LV

Fahrgastschiff

16.08.2012

Verletzung von Passagieren bei der Uferanfahrung

Wiener

Donaukanal