15324/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0118-I/4/2013

Wien, am            Oktober 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. August 2013 unter der Nr. 15821/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Diskriminierung aufgrund des Äußeren gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Ø  Im Gesetzestext findet sich keine Passage zur Diskriminierung aufgrund von Äußerlichkeiten. Ist es grundsätzlich möglich, Menschen aufgrund ihres Aus­sehens nicht einzustellen?
a.   Wenn ja, warum?
b.   Wenn ja, in welchen Fällen genau bzw. gibt es hier eine Definition?
c.   Wenn nein, was ist in so einem Fall zu tun?

Ø  Ist es grundsätzlich möglich, Menschen aufgrund ihres Body-Maß-Index nicht einzustellen?
a.   Wenn ja, warum?
b.   Wenn ja, in welchen Fällen genau bzw. gibt es hier eine Definition?
c.   Wenn nein, was schlagen Sie in diesem konkreten Fall vor?

Ø  Ist es Ihnen ein Anliegen, hier eine Änderung herbeizuführen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?


Das Gleichbehandlungsgesetz sieht derzeit keine Überprüfung einer Diskriminierung aufgrund von Äußerlichkeiten vor.

 

Es erscheint mir in diesem Zusammenhang wichtig, Frauen zu stärken sowie vorherrschende, medial verbreitete Körperbilder mit Hilfe von Sensibilisierungskampagnen und öffentlichen Diskussionen zu thematisieren und zu hinterfragen.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie sehen Sie diesen speziellen Fall der jungen Frau, die sich um eine Stelle bei einer Gemeinde bewarb? Sind Ihnen ähnliche Fälle im öffentlichen oder privaten Sektor bekannt, wenn ja wie viele und um welche Fälle handelt es sich konkret?

 

Den geschilderten Fall der jungen Frau, die sich um eine Stelle bei einer Gemeinde beworben hat, kenne ich nicht und er ist nicht Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.

 

 

Mit freundlichen Grüßen