15329/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.10.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0305-III/4a/2013 |
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Wien, 10. Oktober 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15849/J-NR/2013 betreffend „Bildungspflicht bis 18“, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 14. August 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Es wird darauf hingewiesen, dass es in Österreich bereits seit fünf Jahren eine Form der Ausbildungsgarantie gibt und damit die Möglichkeit zur Nutzung der überbetrieblichen Lehrausbildung nach Maßgabe der §§ 30ff des Berufsausbildungsgesetzes sowie dass durch Qualitätssysteme wie QIBB (Qualität in der beruflichen Bildung) im berufsbildenden Schulwesen die Behaltequote der 14 bis 19-Jährigen Schülerinnen und Schüler erhöht wurde.
Die Erfahrungen im Bereich Schul- und Ausbildungsabbruch zeigen, dass Jugendliche möglichst früh Beratung und Begleitung brauchen, wenn ihr Ausbildungsweg – aus welchen Gründen auch immer – gefährdet ist. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt hier die Maßnahme Jugendcoaching, die vom Bundessozialamt und dessen Trägerorganisationen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durchgeführt wird und darauf abzielt, ausgrenzungs- und abbruchsgefährdete Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr in prekären Situationen in ihrer Bildungslaufbahn zu unterstützen und Ihnen einen gelingenden Übergang zwischen Schule und Beruf bzw. Sekundarstufe I und II zu ermöglichen.
Des Weiteren wird auf den von den Bildungssprecherinnen und Bildungssprechern aller Parlamentsfraktionen getragenen Konsens zur Stärkung und Weiterentwicklung der Polytechnischen Schule im Wege von ab dem Schuljahr 2013/14 startenden Schulversuchen aufmerksam gemacht, die der zentralen Brückenfunktion dieser Schulform gerecht werden sollen. An ausgewählten Pilotschulen soll eine Individualisierung und Modularisierung der Polytechnischen Schule in Vorbereitung auf die Berufsbildung erprobt und damit den Schülerinnen
und Schülern eine Phase der gezielten Berufs- und Bildungswegorientierung sowie optional ein zweites Schulbesuchsjahr für einen Abschluss ermöglicht werden. Aufbauend auf diesen Erfahrungen, die wissenschaftlich evaluiert werden, wären die Ergebnisse der Schulversuche abzuwarten und es sollte dann beurteilt werden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Gemeinsames Ziel ist, dass durch dieses Schulentwicklungsprojekt ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und von Schul- bzw. Ausbildungsabbruch geleistet wird.
Zu Frage 2:
Im Expertenrat für Integration, der vom Bundesministerium für Inneres eingerichtet worden ist, wirken weder die Frau Bundesministerin noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit.
Zu Frage 3:
Zumal die angesprochene Empfehlung des Expertenrats für Integration konzeptuell noch nicht klar umrissen ist und zunächst auf einer (pädagogisch-)inhaltlichen Ebene im Rahmen von Beratungen zu klären wäre, wie eine Umsetzung aussehen könnte, aus der dann der tatsächliche Ressourcenbedarf errechenbar wird, darf um Verständnis ersucht werden, dass die Fragestellung nach Kostenberechnungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt seriöserweise nicht beantwortet werden kann.
Zu Frage 4:
Das in der gegenständlichen Fragestellung zur Anwendung gelangende Demonstrativpronomen „diese“ bezieht sich stellvertretend auf das voranstehende Nomen ‚„Bildungspflicht bis 18“‘, weswegen die Frage unpräzise erscheint. Zuständig für eine „Übernahme“ bestimmter Regelungen in die Rechtsordnung ist der jeweils verfassungsrechtlich vorgesehene Gesetzgeber.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.