1533/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 25. März 2009 unter der Zahl 1454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2008 wurde das Bundesministerium für Inneres von den Sicherheitsbehörden über 2 beabsichtigte Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG verständigt. Nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten wurde eine Überwachung in Niederösterreich und eine Überwachung in Tirol genehmigt.

 

Im Jahr 2008 wurden keine Videoüberwachungen bei Staatsbesuchen und internationalen Veranstaltungen im Sinne des § 54 Abs. 7 SPG vorgenommen.

 


Zu Frage 2:

Wien: Karlsplatz/Kärntnertorpassage, Schwedenplatz, Westbahnhof

Niederösterreich: Schwechat – Flughafen, Wiener Neustadt, Vösendorf – Shopping City Süd, St. Pölten idZ vom 9. – 18.5.2008

Oberösterreich: Linz Hinsenkampplatz, Linz – Altstadt

Kärnten: Klagenfurt Pfarrplatz, Villach Lederergasse

Steiermark: Graz Jakominiplatz, Graz Hauptbahnhof

Salzburg: Salzburg Stadt - Rudolfskai, Salzburg Stadt - Südtiroler Platz

Tirol: Innsbruck Rapoldipark, Bogenmeile

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

2008 wurden insgesamt € 54.000,- für die Installation von Videoüberwachungsanlagen investiert:

Steiermark:     € 22.000,-

Tirol:                 € 32.000,-

 

Für das Jahr 2009 sind Kosten in der Höhe von € 65.000,- für Erneuerungen bei bestehenden Videoüberwachungsanlagen geplant.

2009 werden keine Videokameras und Videoüberwachungsanlagen angekauft.

 

Zu Frage 5:

Wien:

Karlsplatz                                                                             

keine Kosten

Schwedenplatz und Westbahnhof

(standortbezogene Aufschlüsselung nicht möglich)

 

monatlich € 1.905,60

 

Niederösterreich:

Flughafen Schwechat 

keine Kosten

Wr. Neustadt

monatlich € 760,-

Vösendorf SCS

keine Kosten

St. Pölten

keine Kosten

 


Oberösterreich:

Linz Altstadt

monatlich € 1.109,-

 

Linz Hinsenkampplatz 

monatlich € 1.081,-

 

Kärnten:

Klagenfurt 

monatlich € 147,51

Villach 

keine Kosten

 

 Steiermark:

Graz Jakominiplatz 

monatlich € 221,14,-

Graz Hauptbahnhof 

monatlich € 430,24,-

 

Salzburg:

Südtirolerplatz 

monatlich € 620,33,-

Rudolfskai 

monatlich € 1.200,33,-

 

Tirol:

Innsbruck 

monatlich € 688,22

 

Zu Frage 6:

Die Bewertungen beruhen auf den Bestimmungen des BGBl. II Nr. 48/2008 – „Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz“.

 

Die Personalkosten für die Monitorbeobachtung, soweit diese nicht durch vorhandene Regel- bzw. Journaldienste wahrgenommen wurden, beliefen sich im Jahr 2008 für die einzelnen Standorte monatlich wie folgt:

 

Wien: Gesamt - € 13.311,84

Zu den Personalkosten Westbahnhof wird bemerkt, dass aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten am Gebäude Westbahnhof die Überwachung mittels Videoüberwachungsanlage stark eingeschränkt durchgeführt wurde.


 

Monat

Karlsplatz

Schwedenplatz

Westbahnhof

Jänner

 

817,02

372,47

Februar

 

817,02

348,44

März

 

865,08

372,47

April

 

768,69

360,45

Mai

 

913,14

372,47

Juni

 

817,02

360,45

Juli

 

817,02

372,47

August

 

913,14

372,47

September

 

768,69

360,45

Oktober

 

865,08

24,03

November

 

865,08

Umbau

Dezember

 

768,69

Umbau

Gesamt:

 

9.995,67

3.316,17

 

Niederösterreich: Gesamt - € 29.989,44

Monat

Flughafen

Schwechat

Wiener Neustadt

Vösendorf - SCS

Jänner

 

 

2595,24

Februar

 

 

2403,00

März

 

 

2595,24

April

 

 

2595,24

Mai

 

 

2403,00

Juni

 

 

2595,24

Juli

 

 

2595,24

August

 

 

2595,24

September

 

 

2403,00

Oktober

 

 

2403,00

November

 

 

2595,24

Dezember

 

 

2210,76

Gesamt

Keine zusätzliche Kosten

Keine zusätzliche Kosten

29.989,44

 


Oberösterreich: Gesamt - € 41.379,66

Die Überwachung der beiden Systeme erfolgt durch einen Bediensteten der Stadtleitstelle Linz. Eine Aufschlüsselung pro Standort ist nicht möglich.

Monat

Linz Altstadt

Linz Hinsenkampplatz

Gesamtsumme

Jänner

 

 

3.316,14

Februar

 

 

3.316,14

März

 

 

3.820,77

April

 

 

3.171,96

Mai

 

 

3.844,80

Juni

 

 

3.220,02

Juli

 

 

3.123,30

August

 

 

3.892,86

September

 

 

3.075,84

Oktober

 

 

3.388,23

November

 

 

3.364,20

Dezember

 

 

3.844,89

Gesamt:

 

 

41.379,66

 

Kärnten:

Die Überwachung der beiden Systeme wurde im Rahmen des Regeldienstes abgedeckt.

 

Steiermark: Gesamt - € 3.461,76

Eine Aufschlüsselung der beiden Standorte ist nicht möglich.

Monat

Graz –Hauptbahnhof

Graz – Jakominiplatz

Gesamtsumme

Jänner

 

 

€ 288,48

Februar

 

 

€ 288,48

März

 

 

€ 288,48

April

 

 

€ 288,48

Mai

 

 

€ 288,48

Juni

 

 

€ 288,48

Juli

 

 

€ 288,48

August

 

 

€ 288,48

September

 

 

€ 288,48

Oktober

 

 

€ 288,48

November

 

 

€ 288,48

Dezember

 

 

€ 288,48

 Gesamt:

 

 

€ 3.461,76

 

Salzburg: Gesamt - € 30.168,-

Monat

Südtirolerplatz

Rudolfskai

Gesamtsumme

Jänner

1.931,50

385,50

2.317,00

Februar

1.931,50

385,50

2.317,00

März

2.522,50

385,50

2.908,00

April

1.931,50

385,50

2.317,00

Mai

1.931,50

385,50

2.317,00

Juni

2.522,50

385,50

2.908,00

Juli

1.931,50

385,50

2.317,00

August

1.931,50

385,50

2.317,00

September

2.522,50

385,50

2.908,00

Oktober

1.931,50

385,50

2.317,00

November

1.931,50

385,50

2.317,00

Dezember

2.522,50

385,50

2.908,00

Gesamt:

25.542,00

4.626,00

30.168,00

 

Tirol:  Gesamt - € 14.898,60-

Monat

Rapoldipark

Bogenmeile

Gesamtsumme

Jänner

 

 

€1.241,55

Februar

 

 

€1.241,55

März

 

 

€1.241,55

April

 

 

€1.241,55

Mai

 

 

€1.241,55

Juni

 

 

€1.241,55

Juli

 

 

€1.241,55

August

 

 

€1.241,55

September

 

 

€1.241,55

Oktober

 

 

€1.241,55

November

 

 

€1.241,55

Dezember

 

 

€1.241,55

 Gesamt:

 

 

€ 14.898,60

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Im videoüberwachten Bereich der „Shopping City Süd“ konnte gegenüber dem Jahr 2007 ein weiterer starker Rückgang von Straftaten verzeichnet werden. Auch im videoüberwachten Bereich Schwedenplatz kam es gegenüber dem Vorjahr zu einem weiteren starken Rückgang bei allen Deliktsbereichen.

 

Weitere Videoüberwachungsbereiche, bei denen ein zahlenmäßig eindeutiger Rückgang zu verzeichnen war, waren die Bereiche Karlsplatz, Flughafen Schwechat, Villach, Wiener Neustadt und der Wiener Westbahnhof.

 

Im Jahr 2008 konnten gegenüber dem Vorjahr folgende Rückgänge verzeichnet werden.

 

Videoüberwachter Bereich

Gesamtkriminalität Veränderung 2008 mit 2007 in %

Shopping City Süd

-82,0%

Schwedenplatz

-78,7%

Karlsplatz

-13,6%

Flughafen Schwechat

-45,0%

Villach

-30,3%

Wiener Neustadt

-39,0%

Wien - Westbahnhof

-67,3%

 

Aufgrund der Rückgänge in den angeführten Bereichen ist aus analytischer Sicht der Schluss zulässig, dass die Videoüberwachungen auch präventiv eine nachhaltige Wirkung zeigen.

 

Zu Frage 9:

Erfahrungen in anderen europäischen Staaten, die bereits länger mit dem Instrument Videoüberwachung arbeiten, zeigen, dass es durch den Einsatz der „Videoüberwachung“ einerseits mittelfristig zu einem realen Rückgang der Deliktshäufigkeit kommt und andererseits „Verdrängungseffekte“ nicht ausgeschlossen werden können. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Verdrängung von bestimmten Kriminalitätsformen aber durchaus ebenfalls ein strategisches Ziel der Videoüberwachung sein kann.

 


Zu Frage 10:

Es sind keine Nachteile bekannt.

 

Zu Frage 11:

Die im Rahmen der EURO 2008 eingesetzten Videoüberwachungsanlagen umfassten sowohl die an den Spielstätten bereits vorhandenen, gemäß § 54 Abs. 6 SPG genehmigten Anlagen (Wien 3, Salzburg 2 sowie je 1 in Innsbruck und Klagenfurt), sowie die für die EURO 2008 zusätzlich genehmigten Anlagen (4 stationäre und 16 mobile Anlagen).

Die 4 Anlagen wurden abgebaut und werden für allfällige Neuanträge bzw. als Einsatzreserve bereitgehalten.

Die 16 mobilen Videoüberwachungsanlagen wurden den Landeskriminalämtern zugewiesen.