15331/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.10.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Oktober 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0238-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die in der XXIV. Gesetzgebungsperiode gestellte schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15852/J vom 16. August 2013 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 9.:

Die Abgabenvorschreibungen der Finanzämter gegenüber Vereinen belaufen sich im Jahr 2012 bzw. 2013 nach Abgabenarten aufgeschlüsselt auf:

 

Vorschreibungen gegenüber Vereinen 

 

2012

Jän - Juli 2013

Umsatzsteuer

46.225.717

55.437.243

Einkommensteuer

2.774.120

2.246.303

Körperschaftsteuer

5.979.969

2.175.346

Lohnsteuer

313.717.019

187.422.839

Kapitalertragsteuer

-36.702

79.054

Gebühren und Verkehrsteuern

-27.635.606

-17.062.615

Sonstige

114.066.107

66.305.761

Summe

455.090.624

296.603.931


Zu 2.:

Rückstand bei Vereinen zum 31.12.2012

 

2012

Lohnsteuer

16.666.986

Umsatzsteuer

10.819.654

Körperschaftsteuer

2.996.171

Dienstgeberbeitrag

1.576.086

Kapitalertragsteuer

563.972

Säumniszuschlag

246.778

Einkommensteuer/beschränkt steuerpfl.

263.674

Stundungszinsen

91.486

Verspätungszuschlag

69.348

Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung)

73.000

Pfändungsgebühr

62.114

Werbeabgabe

60.057

Sonstige

4.311.440

Summe

37.800.766

 

Diese Summe enthält Abgabenrückstände, die noch nicht fällig sind, weil der Zahlungstermin noch nicht abgelaufen ist sowie Rückstände, für die eine aufrechte Zahlungsvereinbarung besteht und solche, die aufgrund eines laufenden Rechtsmittelverfahrens ausgesetzt sind.

 

Zu 3. und 4.:

Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung wurden die Finanzlandesdirektionen durch die Steuer- und Zollkoordination ersetzt und regionale Strukturen eingeführt. Die angeführte Darstellung folgt daher dem neuen Behördenaufbau innerhalb der Finanzverwaltung. Die vollstreckbaren und bearbeitbaren gesamten Abgabenrückstände von Vereinen mit ausgefertigten Rückstandsausweisen für das Jahr 2012 zum Stichtag 31. Dezember 2012 – aufgeschlüsselt nach Regionen und Abgabenarten – sind der unten angeführten Aufstellung zu entnehmen.

 

 

Gesamt

Umsatzsteuer

Körperschaft-steuer

Lohnsteuer

Sonstige

Wien

2.935.185

1.806.131

505.017

271.829

352.208

Ost

647.682

337.467

91.603

86.104

132.508

Mitte

1.095.193

228.351

188.498

338.359

339.985

Süd

527.388

171.396

16.631

220.258

119.103

West

299.206

144.383

47.352

34.128

73.343

Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern

10.443

0

0

0

10.443

Summe

5.515.097

2.687.728

849.101

950.678

1.027.590

 

Die Vereinsart wird in den Grunddaten nicht abgebildet. Eine Aufteilung der Abgabenrückstände auf Vereinsarten ist daher nicht möglich.

 


Zu 5. und 6.:

Die Anzahl der in den aktenführenden Regionen von der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsanstalten bei Vereinen im Jahr 2012 durchgeführten GPLA-Prüfungen beträgt:

 

2012

Mitte

125

Ost

67

Süd

151

West

73

Wien

157

Summe

573

 

Die Vereinsart wird in den Grunddaten nicht abgebildet. Eine Aufteilung der Anzahl an GPLA-Prüfungen auf Vereinsarten ist daher nicht möglich.

 

Zu 7.:

Die Mehrergebnisse aus den bei Vereinen durchgeführten GPLA-Prüfungen verteilen sich auf das Jahr 2012 wie folgt:

 

 

Summe

SV

L

DB

DZ

KommSt

SZ

Mitte

3.196.303

789.480

1.816.707

334.027

5.117

211.965

39.007

Ost

1.519.981

866.219

366.541

178.653

-7.350

107.064

8.854

Süd

4.802.736

1.854.299

2.272.257

401.280

-14.117

241.976

47.041

West

821.751

577.896

149.765

61.689

-5.416

35.170

2.648

Wien

4.515.962

3.318.682

470.731

375.941

62.007

273.718

14.883

Summe

14.856.733

7.406.576

5.076.001

1.351.590

40.241

869.893

112.433

 

SV=Sozialversicherungsbeiträge          L=Lohnsteuer         DB=Dienstgeberbeitrag          DZ=Zuschlag z. Dienstgeberbeitrag

KommSt=Kommunalsteuer     SZ=Säumniszuschlag

 


Zu 8.:

Bei Vereinen wurden im Jahr 2012 die folgenden uneinbringlichen Abgabenforderungen gelöscht:

 

 

 

2012

Mitte

580.277

Ost

109.509

Süd

256.298

West

37.955

Wien

146.282

Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern

76.867

Summe

1.207.188

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.