15333/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.10.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0216-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15854/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freigänger in Österreich – Rückfälle im Jahr 2012“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Jahr 2012 wurde 1.378 Personen Freigang gemäß § 126 Abs. 3 StVG, 726 Personen Freigang gemäß § 126 Abs. 2 Z 2 StVG sowie 78.422 Freigänge gemäß § 126 Abs. 3 StVG und 13.245 Freigänge gemäß § 126 Abs. 2 Z 2 StVG gewährt (Mehrfachzählungen sind möglich). Der neuerliche Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Zusammenhang mit der Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests zu sehen.
Zu 2 bis 8:
Straftaten während eines Freigangs kommen nur sehr vereinzelt vor und werden statistisch nicht gesondert erfasst. Es wird bereits bei Verdacht einer strafbaren Handlung (oder bei Verstoß gegen Freigangs-Bedingungen) während eines Freigangs eine vorbeugende Entscheidung über die „Ablöse vom Freigang“ unverzüglich getroffen (auch wenn sich dieser Anfangsverdacht nur in einem Bruchteil der Fälle tatsächlich bestätigt). Eine allfällige gerichtliche Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt – wenn überhaupt – erst erheblich später.
Die Gründe für eine Ablöse vom Freigang sind vielfältigster Natur und einer automationsunterstützten Auswertung nicht zugänglich.
Zu 9 bis 12:
Der elektronischen Häftlingsverwaltung (IVV) sind Daten zum Freigang erst ab dem Jahr 2003 vollständig zu entnehmen. Seither hat sich die Zahl der Nichtrückkehrer vom Freigang mit stark fallender Tendenz wie folgt entwickelt (Wert für 2013 als Hochrechnung auf Grundlage von 4 Fällen zum Stichtag 1. August 2013):

Zum Stichtag 1. August 2013 sind ein Österreicher und zwei Ausländer nach Nichtrückkehr von einem Freigang gemäß § 126 Abs. 3 StVG zur Fahndung ausgeschrieben.
Zum selben Stichtag befanden sich 450 Personen auf Freigang gemäß § 126 Abs. 3 StVG, davon waren 372 Personen Österreicher; 1.555 Personen wurden im gelockerten Vollzug angehalten, davon waren 1.022 Personen Österreicher.
Wien, . Oktober 2013
Dr. Beatrix Karl