15340/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0262-I/A/15/2013

Wien, am 17. Oktober 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15963/J des Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 11 und 13 bis 33:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage (Nr. 15964/J) an den

Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.


Frage 12:

In den letzten 5 Jahren ist kein österreichischer landwirtschaftlicher Betrieb wegen Salmonellengefahr gesperrt bzw. wegen Salmonellenverdachts vorübergehend gesperrt worden, zumal die gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 42 der Geflügel-hygieneverordnung 2007, BGBl. II 2007/100 idgF, keine Betriebssperre sondern Vermarktungsbeschränkungen (z.B. im Falle von Legehennenherden für Frischeier) vorsehen.

 

Fragen 34 bis 37:

Relevante Informationen auf Grund von Meldungen im Schnellwarnsystem der EU (RASFF) werden den Unternehmen zur Kenntnis gebracht. Im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts lagen solche Informationen nicht vor.

 

Fragen 38 und 39:

BIO-Betrieben ist es generell nicht gestattet GVO-Soja bzw. GVO-Sojaprodukte als Futtermittel zu verwenden.

Nichtbiologische Eiweißfuttermittel pflanzlichen Ursprungs können gemäß den

BIO-Regelungen der EU in einer begrenzten Menge für Schweine und Geflügel eingesetzt werden, wenn die Landwirtinnen und -wirte nicht in der Lage sind, sich mit Eiweißfuttermitteln aus biologischer Erzeugung zu versorgen. Der Höchstsatz je Zwölfmonatszeitraum beträgt 5 % für die Kalenderjahre 2012, 2013 und 2014. Nach diesen Regelungen erzeugte Tiere und tierische Erzeugnisse können als BIO vermarktet werden.