15344/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                      Wien, am      Oktober 2013

 

GZ: BMF-310205/0242-I/4/2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15860/J vom 22. August 2013 der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Soweit mit den vorliegenden Fragen der Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen angesprochen wird muss hinsichtlich des konkret angesprochenen Sachverhaltes auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO hingewiesen werden, welche einer Beantwortung entgegensteht.

 

Zu 6.:

Die Untersuchung der Biogastechnologie fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 7.:

Die Voraussetzungen für eine Zuerkennung einer Forschungsprämie sind ausschließlich nach den dafür vorgesehenen rechtlichen Grundlagen (§ 108c EStG 1988,

 

Forschungsprämienverordnung, BGBl II Nr. 515/2012) zu prüfen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen