15344/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am Oktober 2013
GZ: BMF-310205/0242-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15860/J vom 22. August 2013 der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Soweit mit den vorliegenden Fragen der Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen angesprochen wird muss hinsichtlich des konkret angesprochenen Sachverhaltes auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO hingewiesen werden, welche einer Beantwortung entgegensteht.
Zu 6.:
Die Untersuchung der Biogastechnologie fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 7.:
Die Voraussetzungen für eine Zuerkennung einer Forschungsprämie sind ausschließlich nach den dafür vorgesehenen rechtlichen Grundlagen (§ 108c EStG 1988,
Forschungsprämienverordnung, BGBl II Nr. 515/2012) zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen