15345/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0826-II/1/b/2013

Wien, am         . Oktober 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Michael Ehmann und GenossInnen haben am                23. August 2013 unter der Zahl 15864/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Was wurde aus dem steirischen Sicherheitspakt im Zusammenhang mit dem Regierungsübereinkommen der laufenden GP?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das für das Jahr 2014 vorgesehene Budget wurde im Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 festgelegt und im Nationalrat beschlossen.

Von mir wurden die zuständigen Organisationseinheiten beauftragt, die zugewiesenen Ressourcen für das Jahr 2014 entsprechend bedarfsorientiert und zielgerichtet einzusetzen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Zunächst ist festzuhalten, dass im Sicherheitspakt die vorgesehenen 300 Polizistinnen und Polizisten für das gesamte Bundesland Steiermark und nicht für die Stadt Graz vereinbart wurden.


Insgesamt sind seit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Sicherheitspaktes bei der Landespolizeidirektion Steiermark bis dato bereits 207 Neuaufnahmen von Vertragsbediensteten in exekutivdienstlicher Ausbildung und seit dem Jahr 2010 insgesamt 161 Zuversetzungen von Polizistinnen und Polizisten durchgeführt worden.

 

Somit sind in diesem Zeitraum bereits 368 Exekutivbedienstete der Landespolizeidirektion Steiermark zugeführt worden. 25 Neuaufnahmen von Vertragsbediensteten in exekutivdienstlicher Ausbildung, sowie weitere 26 Zuversetzungen von Polizistinnen und Polizisten aus anderen Bundesländern sind für das Jahr 2013 darüber hinaus noch vorgesehen.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

Es ist für das Jahr 2014 keine massive Einsparung von Überstunden geplant. Mehrdienstleistungen werden – ungeachtet des Überwachungsbereiches - insbesondere für ad hoc Anlassfälle wie zum Beispiel für Verkehrsunfallaufnahmen oder zur Wahrnehmung sonstiger unaufschiebbarer Amtshandlungen (Streitschlichtung, Wegweisung, Ersterhebung nach kriminalpolizeilichen Delikten etc.) sowie für Kommandierungen im Rahmen des großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (etwa Demonstrationen, Staatsbesuche) und für zwingend erforderliche Ersatzgestellungen für erkrankte oder sonst dienstlich abwesende Kollegen und Kolleginnen auch weiterhin angeordnet, um die Sicherheit der Bevölkerung stets gewährleisten zu können.

In den bestehenden Dienstzeitbestimmungen wurden bereits Regelungen (wie Dauer der Dienste, Ruhe- und Freizeiten, Freizeitplanung, Verteilung der Dienstzeit) getroffen, um im Rahmen von Mehrdienstleistungsanordnungen neben der dienstlichen Notwendigkeit und den Geboten der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit insbesondere die Leistungsfähigkeit der betroffenen Bediensteten zu berücksichtigen.

Soweit durch gesetzliche beziehungsweise organisatorische Maßnahmen die Belastung der Exekutivbediensteten durch Mehrdienstleistungsreduktionen gesenkt werden kann, werden diese - wie bisher auch - umgesetzt.

 

Zu den Fragen 13 bis 17:

Um den wechselnden Anforderungen an das Bundesministerium für Inneres, insbesondere hinsichtlich der Art des Personaleinsatzes (Dienstplanung) der Sicherheitsexekutive, laufend gerecht zu werden, ist es systemimmanentes Unternehmensinteresse die Bedarfskonformität wiederkehrend zu prüfen. Dies umfasst auch eine Evaluierung der bestehenden Dienstsysteme. Bei der Weiterentwicklung moderner Dienstzeitmanagement sind Kriterien wie Gewährleistung der erforderlichen Flexibilität, Abdeckung des individuellen dienstbetrieblichen Bedarfes aber selbstverständlich auch die persönlichen Verhältnisse und die Mitarbeitermotivation wesentliche Kernelemente.

 

Oberste Prämisse ist, für das Unternehmen und für die betroffenen Bediensteten einen Mehrwert zu erzielen und dabei hohe Effektivität und Effizienz zu gewährleisten.

Solche Vorhaben bedingen umfangreiche Entwicklungsprozesse sowie in weiterer Folge eine entsprechende Abstimmung, insbesondere auch mit den zuständigen Personalvertretungsorganen.

 

Zu den Fragen 18 bis 21:

Versetzungen in den Ruhestand werden anhand von Prognosen laufend beobachtet um - falls erforderlich - mit Neuaufnahmen von Vertragsbediensteten in exekutivdienstlicher Ausbildung rechtzeitig reagieren zu können. Bei der Landespolizeidirektion Steiermark ist zum Stichtag 1. August 2013 ein Personalüberstand von 37 Exekutivbediensteten zu verzeichnen.