15347/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0132-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. Oktober 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 23. August 2013, Nr. 15869/J, betreffend „Vollziehung

                        Weingesetz – Zahlen und Fakten 2012“

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 23. August 2013, Nr. 15869/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

2012 gab es 17.541 Betriebe, davon

 

         4 Betriebe größer als 200 ha

     883 Betriebe zwischen 20 und 10 ha

  3.172 Betriebe zwischen 3 und 10 ha und

13.203 Betriebe kleiner als 3 ha.

 

Zu Frage 2:

 

Seitens der Statistik Austria wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Flächen ausgewertet. Es wurden daher auch in den Folgejahren immer die ertragsfähigen Flächen für Vergleichszwecke herangezogen.

Sie betrug im Jahr 2012  43.615 ha; das entspricht einem Rückgang von 0,51 %.

 

Zu Frage 3:

 

Weinbaubetriebe gesamt 2011: 18.232

Weinbaubetriebe gesamt 2012: 17.541

 

Dies bedeutet einen Rückgang der Gesamtzahl der Betriebe um insgesamt 4,31 %, bedingt durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel. Viele der sogenannten Kleinstbetriebe, die auch zum großen Teil im Nebenerwerb geführt werden, geben die Weinproduktion auf. Diese Flächen werden im überwiegenden Teil von Betrieben mit mehr als 20 ha Fläche übernommen und daher weiter im Haupterwerb bewirtschaftet.

 

Vergleich 2011 – 2012:

2011                                       2012

 

Betriebe zwischen 20 und 3 ha                                3.213                                       4.055

Betriebe kleiner als 3 ha                                            13.891                                    13.203

 

Zu Frage 4:

 

Im EU-Haushaltsjahr 2011/2012 wurden im Bereich der Umstellungsförderung an 1.240 Betriebe insgesamt € 5,771 Mio. an Umstellungsbeihilfe ausbezahlt, davon entfielen € 2,926 Mio. (784 Betriebe) auf NÖ, € 1,430 Mio. (250 Betriebe) auf das Burgenland, € 1,347 Mio. (179 Betriebe) auf die Steiermark, € 34.903,- (15 Betriebe) auf Wien und € 32.922,- (12 Betriebe) auf Kärnten.

 

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass auch im Bereich der Investitionsförderung namhafte Beträge an österreichische Winzer zur Auszahlung gelangten, nämlich € 6,299 Mio.


Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die Umstellungsförderung bewirkt eine beschleunigte und nachhaltige Anpassung der österr. Weinproduktion an die gegebene Nachfragesituation und dadurch ein gesichertes Absatzpotential für die heimische Weinproduktion. Dies geschieht durch folgende konkrete Maßnahmen:

Die wirtschaftliche Effizienz der Fördergelder wurde bereits im Vorhinein bei der Erstellung eines ausgefeilten und genau auf die österreichischen (kleinstrukturierten) Bedürfnisse zugeschnittenen Programms gesichert. Jede mögliche Einzelmaßnahme (siehe oben) wurde auf der Basis von Expertisen durchkalkuliert und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der GMO Wein (Beihilfesatz max. 50% der Maßnahmenkosten) sowie unter zusätzlicher Abwägung grundsätzlicher weinbaupolitischer Überlegungen wie z.B. der Akzeptanzerhöhung für anspruchsvolle Maßnahmen (Kommassierung, Terrassenanlage) der Fördersatz festgelegt. Im Rahmen mehrerer Überprüfungen der österreichischen Umstellungsaktion sowohl durch den europäischen Rechnungshof (Oktober 2003 und März 2004) als auch heimischer Revisionsdienste (BMLFUW, AMA) wurde diese Vorgangsweise vollinhaltlich akzeptiert.

 

Die Konsumentin bzw. der Konsument kann somit aus einem ausgeweiteten Angebot qualitativ hoch stehender und – da im Rahmen der Umstellung grundsätzlich auch vermehrt herkunftstypische Sorten ausgepflanzt werden – regionaltypischer heimischer Weine wählen. Das verstärkte Auspflanzen von Rotweinsorten ermöglicht insbesondere die Befriedigung der vermehrten Nachfrage nach heimischen Rotweinen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Wie bereits auch unter den vorangegangenen Fragen teilweise dargestellt, sichern eine Reihe von Maßnahmen die Steigerung der Qualität der heimischen Weinproduktion:

Die ebenfalls in der Beantwortung der Fragen 5 - 7 dargestellte Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz bewirkt in Verbindung mit den qualitätssteigernden Auswirkungen (siehe oben) ein Höchstmaß an qualitativer Effizienz dieser Fördermaßnahme.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Während in den Anfangsjahren der Umstellungsförderung (seit dem Jahr 2000) starke Zuwächse bei Rotwein zu verzeichnen war, hat sich der Trend in den letzten Jahren umgekehrt und es werden wieder verstärkt Weißweinsorten (vor allem Grüner Veltliner) ausgepflanzt, wie aus den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:

 

Sortenänderungen bei Rotwein 2009 - 2013 (ha):

 

 

 

 

 


 

Sortenänderungen bei Weißwein 2009 - 2013 (ha):

 

Die obigen Graphiken zeigen die Veränderungen bei den Sorten seit Beginn der Umstellungsmaßnahmen des Programms 2009 – 2013 (Auspflanzung minus Rodung in ha). Bei den Rotweinsorten dominiert die typische österreichische Sorte Blaufränkisch, aber auch bei Merlot und bei der österreichischen Züchtung Rösler sind Zuwächse zu verzeichnen. Die enormen Zuwächse der Sorte Zweigelt im Rahmen der Umstellungsmaßnahmen ab 2000 setzen sich im jetzigen Programm nicht mehr fort. Hier ist bereits eine gewisse Marktsättigung eingetreten. Insgesamt hat sich bei den Rotweinsorten mit minus 45,8 ha ein leichter Rückgang ergeben. Angesichts dieses geringen Rückgangs kann man grundsätzlich festhalten, dass die Rotweinfläche in Österreich (nach den starken Anstiegen im Rahmen der Umstellungsmaßnahmen ab 2000) nun stabil bleibt.

 

Bei den Weißweinsorten wurden die vom Konsumenten in letzter Zeit bevorzugten Sorten wie Gelber Muskateller, Grüner Veltliner, Rheinriesling, Sauvignon Blanc oder Chardonnay ausgepflanzt. Insgesamt konnten die Weißweinsorten einen Zuwachs von 715,3 ha verzeichnen, was deutlich den gegenwärtigen Trend des verstärkten Weißweinkonsums in Österreich widerspiegelt. Die nachfolgende Graphik (jährliche Markterhebung von AC Nielsen) zeigt, dass seit 2008 das langjährige Wachstum des Rotweinanteils am österreichischen Gesamtmarkt zu Ende ging und seitdem der Weißweinkonsum wieder im Steigen ist:

 

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

 

Aus der von der Europäischen Kommission erstellten Übersicht über die Preisentwicklung im innergemeinschaftlichen Handel ist ersichtlich, dass die auch in Gesamteuropa geringen Erntemengen 2010 und 2011 sich deutlich auf den Preis des Jahres 2012 auswirkten. Sowohl Fass- als auch Flaschenwein sind im Preis gegenüber 2011 deutlich gestiegen. Die europäischen Preise üben auf den österreichischen Markt allerdings nur sehr geringen Einfluss aus, da Österreich kaum bis gar nicht am internationalen Fassweinmarkt teilnimmt und der Preis in Österreich in erster Linie vom heimischen Erntegeschehen beeinflusst wird.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Es wird angemerkt, dass durchschnittliche Preisangaben in Österreich nur sehr undeutlich die Situation des einzelnen Winzerbetriebes widerspiegelt. Die Variabilität des Sortiments (vom Fasswein in Tafelweinqualität bis hin zum in Flasche vermarkteten Qualitäts- und Prädikatswein) ist bereits auf Ebene des Einzelbetriebes sehr groß ist. Die Preissituation 2012 war einerseits gekennzeichnet durch die mengenmäßig unterdurchschnittlichen Ernten 2009 und 2010 und andererseits ab Mai durch die umfangreichen Frostschäden und die daraus abzuleitende wiederum geringe Erntemenge 2012. So blieb der Fassweinpreis im Verlauf des gesamten Jahres 2012 auf sehr hohem Niveau von 1,0 bis 1,20 Euro pro Liter. Aufgrund dieser Marktlage wiesen auch die Traubenpreise während der Lese 2012 ein sehr hohes Niveau von bis zu 1 Euro pro kg auf. 

 

Regionale Unterschiede am freien Markt (keine Traubenübernahmeverträge, keine schlagkräftige genossenschaftliche Struktur) sind in Österreich zu vernachlässigen.

 

Zu Frage 16:

 

Es reichten 4.983 Betriebe zur staatlichen Prüfnummer beim Bundesamt für Weinbau im Jahr 2012 ein.

 

Zu Frage 17:

 

Es wurden insgesamt 1.658.053,59 hl Wein geprüft.

 

Zu Frage 18:

 

Es wurden 34.392 Anträge mit 1.515.413,46 hl positiv und 5.397 Anträge mit 142.640,13 hl negativ beschieden.

 

Zu Frage 19:

 

Die Kosten für die staatliche Prüfnummer belaufen sich jährlich auf ca. € 1.263.000,--.

 

Zu Frage 20:

 

Der Konsumentin bzw. dem Konsumenten steht sowohl sensorisch als auch analytisch geprüfter einwandfreier Qualitätswein zur Verfügung.

 

Zu Frage 21:

 

Die Kosten für die Bundeskellereiinspektion betrugen im Jahr 2012 € 1.962.039,54.

 

Zu Frage 22:

 

Für die Konsumentin bzw. den Konsumenten ist die Sicherstellung einer dauerhaft hohen Qualität, der Fehlerfreiheit und die Einhaltung der analytischen Voraussetzungen bei österreichischen Weinen gewährleistet.

 

Zu Frage 23:

 

Biowein als Produkt wird gemäß dem Weingesetz nicht als eigene Kategorie erfasst. Die Angaben beim Verkauf beziehen sich jeweils auf die Wirtschaftsweise bei der Traubenproduktion im Weingarten. Die entsprechenden Flächen sind in den verschiedenen Bioverbänden erfasst. Die Summe dieser Flächen beträgt mit rund 2.800 Hektar etwa 6,4 % der Gesamtfläche Österreichs.

 

Zu Frage 24:

 

Im Jahr 2012 erfolgten 2.802 Absichtsmeldungen.

 

Zu Frage 25:

 

Es wurden ca. 6.600.000 kg Prädikatsweintrauben geerntet und eine Menge von 42.000 hl Prädikatswein erzeugt.

 

Zu den Fragen 26 bis 28:

 

Es wurden insgesamt 6.229 Kontrollen bei Herstellern durchgeführt. Im Zuge dieser Kontrollen wurden 1.921 Proben entnommen. Diese Proben wurden im Bundesamt für Weinbau bzw. in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg untersucht.

 

Zu Frage 29:

 

Es wurden 361 Proben beanstandet. Die Beanstandungsgründe lagen vorwiegend im Bezeichnungsbereich bzw. falschen Alkoholangaben.

 

Zu den Fragen 30 und 31:

 

Es wurden insgesamt 852 Verwaltungsstrafverfahren und zwei Gerichtsverfahren eingeleitet. Hinweis: Verwaltungsstrafverfahren können auch ohne vorherige Probenentnahme eingeleitet werden.

 

Zu Frage 32:

 

Es wurden insgesamt 793 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. In dieser Zahl sind auch Fälle aus Vorjahren enthalten.

 

Zu Frage 33:

 

Über Einnahmen liegen keine Angabe vor, da diese durch die zuständigen Behörden eingehoben werden.

 

Zu Frage 34:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu den Exportmärkten (siehe obige Graphik): Nach wie vor ist Deutschland der mit Abstand bedeutendste Absatzmarkt für österreichische Weine, gefolgt (wertmäßig) von der Schweiz und den USA. 2012 wurden insgesamt 465.000 hl zu 129 Mio. € exportiert, wobei der 2011 realisierte Durchschnittspreis von 2 €/l im Export nochmals deutlich gesteigert werden konnte auf 2,77 €/l.


Zu Frage 35:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auch bei den Importen zeigt sich seit längerem eine stabile Aufteilung der Herkunft. Bedeutendster Lieferant ist Italien, gefolgt von Frankreich (mengenmäßig untergeordnet, aber hoher Wert der Weine) und Spanien. Die Marktbedeutung der Neue-Welt-Weine ist gering. Der Gesamtimport 2012 betrug 766.000 hl zu 166 Mio. € Wert und ist damit gegenüber 2011 wieder leicht zurückgegangen.

 

Zu Frage 36:

 

Anteil des Flaschenweinverkaufs (GfK, mengenmäßig, in %):

 

 

Wie aus oben stehender Graphik ersichtlich ist, zeigt der Flaschenweinabsatz Ab-Hof in den Jahren 2007 bis 2010 sowohl mengen- als auch wertmäßig eine sehr stabile, leicht steigende Tendenz. Die Jahre 2011 und 2012 sind natürlich gekennzeichnet durch die geringen Lesen der vorangegangenen Jahre 2009 und 2010, die einen leichten Rückgang des Ab-Hof-Verkaufs bedingen (der fehlende heimische Wein wird durch Importe ausgeglichen, diese Importe werden im LEH vermarktet). 

 

Zu Frage 37:

 

Bundesamt                                            Anzahl der Privatproben 2012

 

HBLA Klosterneuburg                                                             4.781

BAWB Eisenstadt                                                                 13.792

 

Zu Frage 38:

 

Privatproben werden nicht beanstandet, es sei denn es liegt eine potentielle Gefährdung von Konsumenten bzw. Konsumentinnen vor.

 

Eine Aufschlüsselung nach Ländern, Gebieten und Sorten ist nicht möglich, da es sich bei jeder Privatprobe jeweils um eine einzelne Auftragsarbeit für einen privaten Probeneinreicher handelt, deren Ergebnisse Eigentum des Einreichers sind und die Daten daher nicht nach den oben genannten Kriterien gespeichert werden.


Zu Frage 39:

 

HBLA-Klosterneuburg:                € 110.962,45

Bundesamt für Weinbau:            € 473.200,30

 

Zu Frage 40:

 

HBLA-Klosterneuburg:                96 Planstellen – 92,95 VBÄ

Bundesamt für Weinbau:            72 Planstellen – 68,68 VBÄ

 

Zu Frage 41:

 

HBLA-Klosterneuburg:                € 4.709.239,95

Bundesamt für Weinbau:            € 3.300.293,76

 

Zu Frage 42:

 

HBLA-Klosterneuburg:                3

Bundesamt für Weinbau:            5

BKI:                                             0

 

Zu Frage 43:

 

Es wird darauf verwiesen, dass zukünftige Personalentscheidungen nach Anlass zu treffen sind.

 

Zu Frage 44:

 

HBLA-Klosterneuburg:             Privatproben                         €   14,42

                                                  Staatl. Prüfnummer             €   25,17

                                                  BKI-Proben                          € 195,62

 

Bundesamt für Weinbau:         Privatproben                         €    36,97

                                                  Staatl. Prüfnummer             €    63,42

                                                  BKI-Proben                          € 343,57

Die unterschiedlich anfallenden Probenkosten ergeben sich aus der Tatsache, dass die beiden Bundesämter unterschiedliche Kernaufgaben wahrnehmen. Die HBLA-Klosterneuburg nimmt in erster Linie den Bildungs- und Forschungsbereich wahr, während das Bundesamt für Weinbau im hoheitlichen Bereich staatliche Prüfnummer und Untersuchung der amtlichen BKI-Proben tätig ist. Es können daher im Bundesamt für Weinbau zusätzliche Untersuchungsparameter angeboten werden.

 

Zu Frage 45:

 

2012 waren 15 Bundeskellereiinspektoren zur Vollziehung des Weingesetzes tätig.

 

Zu Frage 46:

 

Österreich hat 2012 an keinen EU-Projekten im Bereich der Überwachung und Kontrolle mitgearbeitet.

 

Der Bundesminister: