15353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.10.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15927/J der Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

 

Ich weise zunächst darauf hin, dass die der Beantwortung zu Grunde liegenden Akten dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegt wurden.

 

Ad ECHO Medienhaus und Tochterunternehmen:

 

Bei der Auftragserteilung für Inserate wird nicht recherchiert, ob das Unternehmen ein Tochterunternehmen des ECHO Medienhauses ist. Über die Vergabe von Inseraten wurden im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regelmäßig umfangreich beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage Nr. 15307/J.

 

 

Ad media.at, Omnimedia und MediaSelect:

 

Es wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 Schaltaufträge an die Firma Omnimedia erteilt. Honorare für die Vermittlung werden vom Auftraggeber an die Agentur nicht bezahlt, da durch die Schaltung der Werbung über Agenturen diesen ein Rabatt gewährt wird („Agenturrabatt“), welcher durch direkte Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses Rabatts wird von der Agentur als Provision einbehalten, der größere Teil kommt dem Auftraggeber zugute. Deshalb wirken sich die geschilderten Aufträge preismindernd aus.

 

Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bundesvergaberechtlichen Bestimmungen wurden immer eingehalten.