15355/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15887/J des Abgeordneten Herbert und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 bis 5:

Im Zeitraum 1. Februar 2009 – seit diesem Tag besteht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in seiner heutigen Form – bis zum 4. September 2013 wurden durch das Bundesministerium keine Beratungsverträge an das Unternehmen „die Berater“ vergeben.

Zum Unternehmen „die Berater“ gehört auch das vom Tochterunternehmen „die Berater Gemeinnützige GmbH“ betriebene Restaurant „TOP-Lokal“. Da es sich bei diesem Restaurant um einen sozialökonomischen Betrieb im Sinne einer arbeitsmarktpolitischen Einrichtung handelt, wurde es zweimal vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Lokal für Arbeitsessen ausgewählt: Dabei sind anlässlich des ersten Workshops zwecks Know-how-Transfer mit Lettland mit dem Titel „Cooperation between Public Employment Service and Employers“ und anlässlich eines ExpertInnenseminars zum Thema „Freiwilligenarbeit“ Kosten in der Höhe von 235,91 € und 174,70 € angefallen.