15359/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. August 2013 unter der ZI. 15877/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Koppelung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit an die Ausstellung von Rückführungszertifikaten“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 5:

Nein. Mit Pakistan ist seit 1. Dezember 2010 ein EU-Rückübernahmeabkommen (RüA) in Kraft.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ist in einem komplexen Umfeld in Schwerpunktländern und -regionen mit inhaltlichen Schwerpunkten wie Wasser, Energie, ländliche Entwicklung, Förderung der Menschenrechte, Gender-Gleichberechtigung, gute Regierungsführung tätig (vgl. das derzeit gültige Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungspolitik 2013 bis 2015, Beschluss der Bundesregierung vom 18. Dezember 2012, siehe Pkt. 19 des Beschl. Prot. 170). Mit diesem Engagement wirkt die österreichische Entwicklungszusammenarbeit auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung, aktive Krisen- und Konfliktprävention sowie auf den Aufbau konstruktiver Beziehungen in ihren Partnerländern hin. Ich beabsichtige nicht, dies zu ändern.

Für die Rücknahme von Personen ohne legale Aufenthaltsberechtigung in Österreich, zu denen auch solche mit rechtskräftig negativen Asylbescheiden zählen, bestehen rechtliche Verpflichtungen, die sich auf Völkergewohnheitsrecht sowie gegebenenfalls EU- Rückübernahmeabkommen oder bilaterale Rückübernahmeabkommen mit bestimmten Drittstaaten gründen.

Die Ausrichtung der OEZA wird mit allen zuständigen Ressorts laufend abgestimmt.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Nein.

Zu Frage 11:

Es bestehen keine Pläne seitens des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bzw. der Austrian Development Agency (ADA), mit den genannten Ländern in Gespräche zu treten, um das entwicklungspolitische Engagement auch auf Asylfragen auszuweiten.

Zu Frage 12:

Das Partnerschaftsabkommen zwischen den AKP (Afrika, Karibik, Pazifik) Staaten und der EU 2000 - 2020 (Cotonou Abkommen) umfasst die Zusammenarbeit in drei Bereichen: Politik, Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen der Kooperation auf politischer Ebene beschäftigt sich Artikel 13 mit dem Thema Migration und enthält in Abs. 5 c) die Bestimmung, "dass die AKP-Staaten ihre Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufhalten, die Rückkehr gestatten und sie auf Ersuchen dieses Mitgliedstaates ohne weiteres rückübernehmen".

Aufgrund der sehr allgemeinen Formulierung ohne Fristsetzungen bestehen in Bezug auf die Verbindlichkeit der Anwendung dieser Bestimmung sehr unterschiedliche Ansichten. In der Praxis werden daher weiterhin auch bilaterale Rückübernahmeabkommen mit AKP-Staaten abgeschlossen. Bei der 2. Revision des Cotonou Abkommens im Jahr 2010 konnte man sich nicht auf eine klarere Fassung von Artikel 13 einigen, man vereinbarte aber, einen Dialog über Visa, Rückübernahmen und Rücküberweisungen zu beginnen und damit die offiziellen

Verhandlungen für die 3. Revision (2015) zeitgerecht inhaltlich vorzubereiten. Seitens der EU wird eine verbesserte Anwendung der Verpflichtung zur Rücknahme illegaler Migranten durch die AKP-Staaten angestrebt.