1536/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25. Mai 2009
GZ: BMG-11001/0078-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1464/J des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass sich die Beantwortung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit nach der BMG-Novelle 2009 bezieht.
Fragen 1 und 2:
Der Verein Elternwerkstatt hat vom Bundesministerium für Gesundheit keine derartigen Förderungen erhalten.
Zu den Förderungen seitens des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend darf auf die Beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1463/J verwiesen werden.
Frage 3:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Frage 4:
§ 1 E-Government-Gesetz bezieht sich nur auf Internet-Auftritte von Behörden und ist daher auf Vereine nicht anwendbar.
Fragen 5 bis 8:
Durch mein Ressort sind keine derartigen Leistungen erfolgt.
Frage 9:
Dazu ist festzuhalten, dass die Vollziehung des Krankenanstaltenrechts Sache des jeweiligen Landes ist. Fragen nach einem Klinikleiter und Tätigkeiten als Gerichtsgutachter fallen nicht in den Wirkungsbereich meines Ressorts.