15362/AB XXIV. GP

 

 
Eingelangt am 28.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0136-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. OKT. 2013

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Kogler, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 10. September 2013, Nr. 15933/J, betreffend

                        Aufträge an parteinahe Agenturen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen vom 10. September 2013, Nr. 15933/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Bei Auftragserteilungen wird nicht recherchiert, ob das Unternehmen ein Tochterunternehmen von ECHO-Medienhaus etc. ist. Über die Vergabe von Inseraten wurden im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regelmäßig beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage Nr. 15305/J. An die Fa. ECHO Medienhaus/Echomedia Verlags-GmbH ergingen im


abgefragten Zeitraum untenstehende Schaltaufträge. Es handelt sich bei den genannten Beträgen um reine Schaltkosten in den genannten Medien:

Datum

Auftrag

Kosten

(brutto)

2010

Wien live Sommerguide, 2 S PR-Beitrag Genuss Region Ö.

15.210,-- Euro

2011

Wien live / VOR-Magazin / Wiener Bezirksblatt – jeweils 1 S PR – Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz - Themen, inkl. Gestaltung

20.160,-- Euro

 

 

An die Fa. Echonet communication GmbH erging folgender Auftrag:

Datum

Auftrag

Kosten

(brutto)

10.02.2012

Responsive Design: www.generationblue.at

7.032,-- Euro

 

Zu Beauftragungen an die MediaSelect GmbH wird auf die Beantwortung zur Anfrage Nr. 15907/J verwiesen.

 

Honorare für die Vermittlung wurden nicht bezahlt. Vielmehr ist es so, dass durch die Schaltung der Werbung über Agenturen diesen ein Rabatt („Agenturrabatt“) gewährt wird, welcher durch direkte Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses Rabatts wird von der Agentur als Provision einbehalten, der größere Teil kommt dem Auftraggeber zugute. Von daher wirken sich die geschilderten Aufträge preismindernd aus.

 

Die Bestimmungen des Vergabegesetzes in der jeweiligen gültigen Fassung wurden stets eingehalten.

 

Der Bundesminister: