15372/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1010 Wien
Wien, am 28. Oktober 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0268-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15936/J betreffend "Aufträge an parteinahe Agenturen", welche die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen am 10. September 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1a bis 1f der Anfrage:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die bezughabenden Akten dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegt wurden.
Soweit auf Grund der dadurch bestehenden Aktenlage noch nachvollziehbar, wurde im Wirkungsbereich meines Ressorts die Agentur MediaSelect GmbH seit dem Jahr 2000 wiederholt mit der Erstellung von Schaltplänen für Informationsmaßnahmen sowie den zugehörigen Buchungen, Umsetzungen, dem Monitoring und der Berichterstattung über die Schaltungen beauftragt. Eine direkte Bezahlung der Agentur für diese Leistungen durch das Ressort ist bis Mitte Juli 2013 nicht erfolgt. Vielmehr hat die MediaSelect als Vergütung für ihre Leistungen vom ihr zuerkannten Agenturrabatt auf die Schalttarife, der durch direkte Aufträge nicht lukriert hätte werden können, die Summe von insgesamt € 111.178,83 einbehalten, während der überwiegende Teil des Agenturrabatts an das Ressort als Auftraggeber weitergegeben wurde. Seit Mitte Juli 2013 wurden Honorarnoten für Agenturleistungen in der Gesamthöhe von € 9.584,94 verrechnet, während der Agenturrabatt zur Gänze an das Ressort weitergegeben wurde.
An das ECHO-Medienhaus als solches wurden keine Aufträge vergeben. Im Übrigen wurde bei der Vergabe von Inseratenschaltungen nicht recherchiert, ob ein Auftragnehmer Tochterunternehmen des ECHO-Medienhauses ist. Entsprechende parlamentarische Anfragen über die Vergabe von Inseratenschaltungen im abgefragten Zeitraum wurden regelmäßig erschöpfend beantwortet, zuletzt etwa die parlamentarische Anfrage Nr. 15316/J.
Alle Beauftragungen erfolgten unter strikter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen.