15382/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0187-I/4/2013 Wien, am 28. Oktober 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 10. September 2013 unter der Nr. 15924/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufträge an parteinahe Agenturen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Gab es im Zeitraum 2000 bis heute im Bundeskanzleramt Beauftragungen an die Firma media.at oder an eine ihrer Töchter, respektive an das ECHO Medienhaus oder seine Töchter? Wenn ja:
Bei Auftragserteilung wird nicht recherchiert, ob das Unternehmen Tochterunternehmen von ECHO-Medienhaus oder von media.at ist. Über die Vergabe von Inseraten wurden im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regelmäßig umfangreich beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage Nr. 15305/J.
Von den angefragten Unternehmen wurden dem Echo-Medienhaus folgende Aufträge erteilt:
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Datum |
Auftrag |
Kosten exkl. MwSt. exkl. Werbeabgabe |
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25.10.2010 |
„Eine Stadt. Ein Buch“ – Das Bundeskanzleramt als Partner der Leseaktion für Logopräsenz – Angebot vom Oktober 2010 |
€ 4.000,-- |
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15.9.2011 |
„Eine Stadt. Ein Buch“ – Das Bundeskanzleramt als Partner der Leseaktion für Logopräsenz – Angebot vom 8.9.2011 |
€ 5.000,-- |
Ad media.at, Omnimedia, Mediaselect:
Es wurden in den Jahren 2003 bis 2010 Schaltaufträge erteilt. Honorare für die Vermittlung wurden vom Auftraggeber an die Agentur nicht bezahlt.
Zu diesem Zeitpunkt wurde durch die Schaltung der Inserate über Agenturen diesen ein Rabatt („Agenturrabatt“) gewährt, welcher durch direkte Aufträge nicht hätte erreicht werden können. Die Rabatte wurden bei der jeweiligen Rechnungslegung in Abzug gebracht.
Für die Leistung der Agentur – Erstellung des Medienplans, Organisation etc. – wurde eine Agenturvergütung von 1,5% bzw. 1% in Rechnung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen