15382/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0187-I/4/2013                                      Wien, am 28. Oktober 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 10. September 2013 unter der Nr. 15924/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Aufträge an parteinahe Agenturen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Gab es im Zeitraum 2000 bis heute im Bundeskanzleramt Beauftragungen an die Firma media.at oder an eine ihrer Töchter, respektive an das ECHO Medienhaus oder seine Töchter? Wenn ja:

  1. In welchem Jahr und für welchen Zeitraum wurde der Auftrag bzw. wurden die Aufträge erteilt?
  2. In welcher Höhe erfolgte der Auftrag (die Aufträge) und für welche Leistungen?
  3. Nach welchem Vergabeverfahren wurde der einzelne Auftrag abgewickelt?
  4. Wie viele Vergleichsangebote wurden in jedem einzelnen Fall eingeholt?
  5. Wenn media.at bzw. ihre Tochter nicht Billigstbieter war, um wie viele Prozent lag der Billigstbieter unter dem angenommenen Angebot?
  6. Wurden dem Bundeskanzleramt Rabatte für Medienschaltungen gewährt und was passierte mit den Rabatten?

 

Bei Auftragserteilung wird nicht recherchiert, ob das Unternehmen Tochterunterneh­men von ECHO-Medienhaus oder von media.at ist. Über die Vergabe von Inseraten wurden im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regel­mäßig umfangreich beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage Nr. 15305/J.

 

Von den angefragten Unternehmen wurden dem Echo-Medienhaus folgende Aufträ­ge erteilt:

 

Datum

Auftrag

Kosten exkl. MwSt. exkl. Werbeabgabe

25.10.2010

„Eine Stadt. Ein Buch“ – Das Bundeskanzleramt als Partner der Leseaktion für Logopräsenz – Angebot vom Oktober 2010

€ 4.000,--

15.9.2011

„Eine Stadt. Ein Buch“ – Das Bundeskanzleramt als Partner der Leseaktion für Logopräsenz – Angebot vom 8.9.2011

€ 5.000,--

 

Ad media.at, Omnimedia, Mediaselect:

Es wurden in den Jahren 2003 bis 2010 Schaltaufträge erteilt. Honorare für die Ver­mittlung wurden vom Auftraggeber an die Agentur nicht bezahlt.

Zu diesem Zeitpunkt wurde durch die Schaltung der Inserate über Agenturen diesen ein Rabatt („Agenturrabatt“) gewährt, welcher durch direkte Aufträge nicht hätte er­reicht werden können. Die Rabatte wurden bei der jeweiligen Rechnungslegung in Abzug gebracht.

 

Für die Leistung der Agentur – Erstellung des Medienplans, Organisation etc. – wur­de eine Agenturvergütung von 1,5% bzw. 1% in Rechnung gestellt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen