15383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0127-I/4/2013                                                      Wien, am 28. Oktober 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 10. September 2013 unter der Nr. 15925/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Aufträge an parteinahe Agenturen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Gab es im Zeitraum 2000 bis heute in Ihrem Ministerium Beauftragungen an die Firma media.at oder an eine ihrer Töchter, respektive an das ECHO Medienhaus oder seine Töchter?
Wenn ja:

  1. In welchem Jahr und für welchen Zeitraum wurde der Auftrag bzw. wurden die Aufträge erteilt?
  2. In welcher Höhe erfolgte der Auftrag (die Aufträge) und für welche Leistun­gen?
  3. Nach welchem Vergabeverfahren wurde der einzelne Auftrag abgewickelt?
  4. Wie viele Vergleichsangebote wurden in jedem einzelnen Fall eingeholt?
  5. Wenn media.at bzw. ihre Tochter nicht Billigstbieter war, um wie viele Prozent lag der Billigstbieter unter dem angenommenen Angebot?
  6. Wurden dem Ministerium Rabatte für Medienschaltungen gewährt und was passierte mit den Rabatten?

 

 

Bei Auftragserteilung wird nicht recherchiert, ob das Unternehmen Tochterunterneh­men von ECHO-Medienhaus oder media.at ist. Über die Vergabe von Inseraten wur­den im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regelmäßig umfangreich beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage Nr. 14852/J.

 

Zum Zeitraum 2000 bis 2006 verweise ich auf die Beantwortungen des Bundesminis­ters für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Ge­sundheit.

 

In den folgenden Jahren wurden OmniMedia bzw. Echo Medienhaus zu verschie­denen frauenpolitischen Themen sowie im Jahr 2013 zu einem Auswahlverfahren Schaltaufträge erteilt, jedoch keine Honorare für die Vermittlung an die Agentur be­zahlt. Vielmehr ist es so, dass durch die Schaltung der Werbung über Agenturen die­sen ein Rabatt („Agenturrabatt“) gewährt wird, welcher durch direkte Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses Rabatts wird von der Agentur als Pro­vision einbehalten, der größere Teil kommt dem Auftraggeber zugute. Von daher wir­ken sich die geschilderten Aufträge preismindernd aus.

 

Zudem wurde die echo medienhaus GesmbH im Jahr 2010 mit der Durchführung der Veranstaltung „Galaabend 100 Jahre Frauentag 2011“ aus Anlass seines 100jähri­gen Bestehens beauftragt.

 

Die zu erbringenden Leistungen umfassten die Eventberatung, Konzeption, Organi­sation, Kontaktaufnahme, Koordination, Durchführung und Betreuung der Veranstal­tung, sowie deren Qualitätskontrolle und Dokumentation. Insgesamt wurden dafür aus den Frauenbudgetmitteln 2010 € 47.511,-- und aus den Budgetmitteln des Jah­res 2011 € 31.687,-- angewiesen.

 

Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bundesvergaberechtlichen Bestimmungen wurden immer eingehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen