15384/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF 10.000/0315-III/4a/2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Oktober 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15937/J-NR/2013 betreffend Aufträge an partei-nahe Agenturen, die die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen am
10. September 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ich weise zunächst darauf hin, dass die bezughabenden Akten dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegt wurden.
Bei Auftragserteilung wurde nicht recherchiert, ob das Unternehmen ein Tochterunternehmen des ECHO-Medienhauses ist. Über die Vergabe von Inseraten wurden im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regelmäßig umfangreich beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage Nr. 15274/J-NR/2013 (14953/AB).
Seit der Errichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit 1. März 2007 wurden bis September 2013 Aufträge an die MediaSelect GmbH erteilt, Honorare für die Vermittlung werden vom Auftraggeber an die Agentur nicht bezahlt. Vielmehr ist es so, dass durch die Schaltung der Werbung über Agenturen diesen ein Rabatt gewährt wird („Agenturrabatt“), welcher durch direkte Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses Rabatts wird von der Agentur als Provision einbehalten, der größere Teil kommt dem Auftraggeber zugute. Von daher wirken sich die geschilderten Aufträge preismindernd aus.
Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bundesvergaberechtlichen
Bestimmungen wurden
immer eingehalten.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.