15392/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0181-I/4/2013                                             Wien, am 28. Oktober 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. September 2013 unter der Nr. 16024/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Aufruf zum Gesetzesbruch gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø  Ist Ihnen diese Aktion bekannt?

Ø  Wird diese Aktion rechtliche Konsequenzen für die Veranstalter haben?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Sollte diesem Aufruf jemand Folge leisten, und tatsächlich öffentlich und im Sinne von Drittpersonen abstimmen, wird diese Aktion für Denjenigen Folgen haben?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Was werden Sie tun, um solche Aktionen künftig zu unterbinden?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen