15395/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.10.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0809-III/5/2013
Wien, am . Oktober 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 29. August 2013 unter der Zahl 15879/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Flüchtlinge aus Syrien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 31. August 2013 wurden 811 Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt.
Zu Frage 2:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 3:
Eine legale Einreise erfolgte jedenfalls durch jene Personengruppe, der aufgrund einer positiven Wahrscheinlichkeitsprognose gemäß § 35 AsylG 2005 oder aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen ein Einreisetitel gewährt wurde.
Zu Frage 4:
Allfällige Zuständigkeiten eines anderen Staates, etwa nach der Dublin II Verordnung oder aufgrund bereits gewährten Schutzstatus, werden entsprechend geprüft. Solche Verfahren enden in der Regel mit einer zurückweisenden Entscheidung des Asylantrags in Österreich.