15397/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.10.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0256-I/A/15/2013
Wien, am 30. Oktober 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15889/J der Abgeordneten Herbert und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Im Zeitraum der derzeitigen Struktur der Bundesministerien (seit Inkrafttreten der BMG-Novelle 2009 mit 1.2.2009) wurden folgende Aufträge im Sinne der Anfrage vergeben:
Betreff |
Kosten bis 5.9.2013 |
Bewerbungstraining Girls‘ Day 2010 |
1.296,-- |
Englisch-Kommunikation am Telefon und per E-Mail |
864,-- |
10-Fingersystem in 5 Stunden |
1.075,20 |
Kommunikationstraining für Lehrlinge |
1.440,-- |
Frage 5:
Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater/innen zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:
Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes Expert/inn/enwissen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf
dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel von Außenstehenden oder auch von Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters.