15409/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.11.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/108-PMVD/2013                                                                                     28. Oktober 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Klikovits, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. September 2013 unter der Nr. 15940/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "in der Bundesregierung nicht akkordiertes und neutralitätsrechtlich bedenkliches Angebot zur Truppenentsendung nach Syrien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3, 5 und 7 bis 9:

Im Lichte der anhaltenden Krise in Syrien sowie der innen- und außenpolitischen Diskussion über den vermutlichen Einsatz von chemischen Waffen war es meine Absicht, die in Aussicht gestellte, mögliche Beteiligung von österreichischen Experten an einer inter­nationalen Mission gegenüber den USA, als maßgeblichen Entscheidungsträger im UN-Sicherheitsrat, zu bekräftigen.

Zur Zeit erarbeiten die Experten meines Hauses gemeinsam mit den Experten des BMeiA mögliche Beitragsleistungen für die Vernichtung dieser Chemiewaffen in Syrien.


Am 13. November 2012 hat die Bundesregierung den Bericht meines Amtsvorgängers über ein bilaterales Gespräch im Oktober 2012 mit seinem amerikanischen Amtskollegen zur Kenntnis genommen. Ausgehend von der international anerkannten Expertise der ABC-Abwehrtruppe des Österreichischen Bundesheeres, die insbesondere im Rahmen der Chemiewaffenvernichtung im Irak gesammelt wurde, hat mein Amtsvorgänger schon im Vorjahr eine mögliche Beteiligung mit Experten in Aussicht gestellt, sofern ein entsprechen­des Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt und die Sicherheitslage einen solchen Einsatz erlaubt. Auch die neue, am 3. Juli 2013 im Nationalrat beschlossene Österreichische Sicherheitsstrategie bildet die Grundlage für die aktive Beteiligung zur Vernichtung bzw. Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Am 27. September 2013 hat sich der UN-Sicherheitsrat einstimmig auf eine Resolution geeinigt, mit der Syrien zur Herausgabe und Vernichtung seiner chemischen Waffen aufgefordert wird. Auf Basis dieses Mandates sowie unter der Bedingung, dass die erforderlichen militärischen und logistischen Rahmenbedingungen erfüllt sind und die regionale Sicherheitslage einen solchen Einsatz erlaubt, trete ich weiterhin für eine Beteiligung österreichischer Experten an einer internationalen Mission in Syrien ein.

Mit dem Beitritt Syriens zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, das für Syrien mit 14. Oktober 2013 in Kraft trat, haben sich die Vertragsstaaten unter anderem verpflichtet, die in ihrem Eigentum, Besitz oder Kontrolle befindlichen chemischen Waffen zu vernichten und alle in ihrem Eigentum, Besitz oder Kontrolle befindlichen Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen zu zerstören.

Selbstverständlich werden die Mitglieder des Landesverteidigungsausschusses des Nationalrates – so wie die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates in der letzten Sitzung – informiert werden.

Alle einschlägigen Auskünfte, die die Mitglieder des ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsausschusses des Nationalrates im Rahmen einer Sitzung verlangen, werde ich gemäß Art 52a Abs. 2 B-VG erteilen.

Zu 4 und 6:

Eine allfällige Entsendung von österreichischen Soldatinnen und Soldaten zu einem Einsatz in Syrien würde auf Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen und eines Beschlusses der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates erfolgen. Weiters sind die Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) maßgeblich. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, die erforderlichen militärischen und logistischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine entsprechende Sicherheitslage gewährleistet werden kann, ist eine Beteiligung österreichischer Soldatinnen und Soldaten zu befürworten. Das Verständnis der österreichischen Neutralität umfasst auch ein aktives Engagement für den internationalen Frieden. Da Österreich keinen Bündnisinteressen verpflichtet ist, kann es glaubwürdig als internationaler Vermittler auftreten und sich für humanitäre Ziele wirksam einsetzen.