15412/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0860-IV/5/2013
Wien, am . November 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Kogler, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 10. September 2013 unter der Zahl 15930/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufträge an parteinahe Agenturen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich weise zunächst
darauf hin, dass die bezughabenden Akten dem Untersuchungs-
ausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegt wurden.
Allenfalls einschlägige Akten zum anfragegegenständlichen Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2004 wurden entsprechend der auf diese anzuwendenden Kanzleiordnung bereits skartiert.
Die Agenturen
media.at, Omnimedia und das ECHO-Medienhaus wurden seitens des
Bundesministeriums für Inneres seit 1. Jänner 2005 bis zum Einlangen
der parla-
mentarischen Anfrage nicht beauftragt.
Bezüglich der Tochterunternehmen des ECHO-Medienhauses ist festzuhalten, dass bei Auftragserteilung nicht recherchiert wird, ob das Unternehmen ein Tochterunternehmen des ECHO-Medienhauses ist.
Über die Vergabe von Inseraten wurde im abgefragten Zeitraum entsprechende Parlamentarische Anfragen regelmäßig umfangreich beantwortet, zuletzt etwa die Anfrage vom 1. Juli 2013 unter der Zahl 15310/J (Beantwortet am 30. August 2013 unter Zahl 15003/AB).
Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bundesvergaberechtlichen Bestimmungen wurden immer eingehalten.