15413/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0848-III/5/2013
Wien, am . Oktober 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am 10. September 2013 unter der Zahl 15938/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Effektivität der Rechtsberatung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für die Durchführung der amtswegigen asyl- und fremdenrechtlichen Rechtsberatung wurden der Verein Menschenrechte Österreich sowie die ARGE Rechtsberatung (Volkshilfe Oberösterreich und Diakonie) beauftragt. Im Rahmen einer Zusatzvereinbarung wurden sie zusätzlich mit der Übernahme der Vertretung in Verfahren nach dem Fremdenpolizeigesetz beauftragt. Der Beratungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Zuweisung durch die zuständige Behörde sowie der Vertretung der zur Rechtsberatung zugewiesenen Fremden, soweit der Fremde um eine Vertretung ersucht.
Die Projekte „Die AsylberaterInnen“ und „Go Dublin!
Beratung“ vom Verein Menschenrechte Österreich wurden in den Jahren
2012 und 2013 für eine Finanzierung aus dem Euro-
päischen Flüchtlingsfonds ausgewählt. Der Zweck des Projektes
„Die AsylberaterInnen“ ist die Durchführung von Rechtsberatung
für Asylwerber/Asylwerberinnen im zugelassenen Verfahren vorrangig an den
Außenstellen des Bundesasylamtes im Ausmaß von 99 bis 105 Stunden
pro Woche. Darüber hinaus wird im Ausmaß von 75 Stunden pro Woche im
Jahr 2012 bzw. 52,5 Stunden pro Woche im Jahr 2013 eine mobile Rechtsberatung
in Quartieren sowie eine Rechtsberatung in den Geschäftsstellen des Vereins
Menschenrechte Österreich angeboten. Für sonstige Tätigkeiten
wie beispielsweise Recherche, Dokumentation und Fahrzeit werden 37,9 Stunden pro
Woche einkalkuliert.
Der Zweck des Projektes „Go Dublin! Beratung“ ist die
Beratung und Begleitung von Asylwerber/Asylwerberinnen im Dublin-Verfahren in
Nieder- und Oberösterreich und soll vorrangig direkt in den
Erstaufnahmestellen und Betreuungsstellen sowie in den Geschäftsstellen
des Vereins durchgeführt werden. Das Ausmaß der Rechtsberatungs-
stunden betrug im Jahr 2012 5.344,5 Stunden und für das Jahr 2013 sind
4.896 Stunden einkalkuliert.
Im
Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds werden Projekte zur
Rückkehrberatung im freien Parteienverkehr (Projekttitel:
Rückkehrberatung) und zur Rückkehrvorbereitung in Schubhaft (Projekttitel:
Rückkehrvorbereitung) gefördert. In beiden Maßnahmenbereichen wurde
sowohl im Programmjahr 2012 als auch im Programmjahr 2013 unter anderem der
Verein Menschenrechte Österreich zur Projektdurchführung
ausgewählt. Zielsetzung der Projekte Rückkehrberatung im freien
Parteienverkehr ist unter anderem, mittels Beratungen die freiwillige
Rückkehr von Angehörigen der Zielgruppe des Rückkehrfonds zu
forcieren bzw. Beratungsgespräche zur freiwilligen Rückkehr für
die Zielgruppe des Fonds durchzu-
führen.
Bei den Projekten zur Rückkehrvorbereitung in Schubhaft wird zusätzlich in den Förderungsverträgen darauf hingewiesen, dass Verfahrensabläufe durch geeignete sprachliche Übersetzung, inhaltliche Erläuterungen und Information für die betreute Klientel nachvollziehbar und transparent gemacht werden sollen bzw. sollen Schubhäftlinge der Zielgruppe durch muttersprachige Betreuer regelmäßig in den Polizeianhaltezentren aufgesucht werden, um in Beratungsgesprächen über laufende asyl- und fremdenrechtliche Verfahren informiert zu werden und sollen die zu erwartenden Perspektiven erläutert und Unterstützung angeboten werden.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2012 und 2013 wurden zwei Projekte der Caritas für eine Finanzierung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds im Bereich asylrechtlicher Beratung ausgewählt.
Das Projekt „Rechtsschutz für Flüchtlinge am Asylgerichtshof“ der Österreichischen Caritas Zentrale bietet qualifizierte, umfassende und verfahrensbegleitende Rechtsvertretung am Asylgerichtshof in Wien und Linz für ausgewählte, besonders schutzwürdige Personen. Im Jahr 2012 wurden 3.780 geleistet. Für das Jahr 2013 sind 4.752 Beratungsstunden vorgesehen.
Im Rahmen des Projektes „Rechtsberatung von AsylwerberInnen am
Bundesasylamt in Graz (IX)“ der Caritas der Diözese Graz Seckau wird
für zugelassene Asylwerber/Asylwerberinnen aus der Steiermark und
Kärnten, für deren Verfahren in erster Instanz das Bundesasylamt in
Graz zuständig ist, sowie für Asylberechtigte und subsidiär
Schutzberechtigte rechtliche Beratung angeboten. Durch die Beratung soll
sichergestellt werden, dass einfach aufzuklärende Hindernisse nicht zu
längeren Verzögerungen im erstinstanzlichen Verfahren führen. Im
Jahr 2012 wurden 1.470 geleistet. Für das Jahr 2013 sind 1.030 Beratungs
stunden vorgesehen.
Zu Frage 3:
Beratungsleistungen werden mittels Originalbelegen und Stundenaufzeichnungen bzw. Listen von Klienten/Klientinnen dokumentiert und im Rahmen der vorgesehenen Projekt-berichtspflichten dargelegt und nachgewiesen.
Zu Frage 4:
Im Rahmen der asylrechtlichen Rechtsberatung hat das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2012 € 380.414,60 an den Verein Menschenrechte Österreich sowie € 348.850,80 an die ARGE Rechtsberatung geleistet. Von Jänner bis August 2013 wurden € 320.255,20 an den Verein Menschenrechte Österreich sowie € 248.615,50 an die ARGE Rechtsberatung geleistet. Die Rechtsberatungsprojekte, die in den Jahren 2012 und 2013 über eine Finanzierung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds ausgewählt wurden, wurden noch nicht abgerechnet.
Im Rahmen der fremdenpolizeilichen Rechtsberatung hat das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2012 € 257.918,77 an den Verein Menschenrechte Österreich sowie € 255.908,56 an die ARGE Rechtsberatung geleistet. Von Jänner bis September 2013 wurden € 270.606,70 an den Verein Menschenrechte Österreich sowie € 297.092,20 an die ARGE Rechtsberatung geleistet.
Zu den Fragen 5 und 31:
Im Zuge der Rechtsberatung wurden mit Stichtag 15. September 2013 seitens des Vereins Menschenrechte Österreich 37 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, seitens der Diakonie 40 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sowie seitens der Volkshilfe Oberösterreich 17 Mit-arbeiter/Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Zu Frage 6:
Im
Zuge der Rechtsberatung wurden mit Stichtag 15. September 2013 seitens des
Vereins Menschenrechte Österreich 34 Juristen/Juristinnen, seitens der
Diakonie 28 Juristen
/Juristinnen sowie seitens der Volkshilfe Oberösterreich 6
Juristen/Juristinnen beschäftigt.
Zu Frage 7:
Mit Stichtag 15. September 2013 werden seitens des Vereins Menschenrechte Österreich in der Rechtsberatung Praktikanten/Praktikantinnen eingesetzt, die über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften verfügen.
Zu Frage 8:
Für das Jahr 2011 wurden 7.821 Beratungsstunden vorgesehen und 8.088 abgerechnet.
Für das Jahr 2012 wurden 12.552,90 Beratungsstunden vorgesehen. Die Abrechnung ist noch nicht abgeschlossen. Für das Jahr 2013 sind 8.008 Beratungsstunden geplant.
Zu Frage 9:
Im Projektzeitraum 1.Oktober 2009 bis 31. Dezember 2010 wurden an den Außenstellen des Bundesasylamtes insgesamt 942 Klienten/Klientinnen beraten, davon 136 an der Außen-stelle Eisenstadt, 154 an der Außenstelle Wien, 253 an der Außenstelle Traiskirchen, 185 an der Außenstelle Linz, 175 an der Außenstelle Salzburg sowie 39 an der Außenstelle Innsbruck.
Im Jahr 2011 wurden an den Außenstellen des Bundesasylamtes insgesamt 1.358 Klienten/Klientinnen beraten, davon 113 an der Außenstelle Eisenstadt, 106 an der Außenstelle Wien, 408 an der Außenstelle Traiskirchen, 297 an der Außenstelle Linz, 340 am der Außenstelle Salzburg sowie 94 an der Außenstelle Innsbruck.
Im Jahr 2012 wurden an den Außenstellen des Bundesasylamtes insgesamt 4.079 Klienten/Klientinnen beraten bzw. Beratungsgespräche geführt, davon 553 an der Außenstelle Eisenstadt, 270 an der Außenstelle Wien, 1.244 an der Außenstelle Traiskirchen, 1.346 an der Außenstelle Linz , 266 an der Außenstelle Salzburg sowie 400 an der Außenstelle Innsbruck.
Im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 30. Juni 2013 wurden an den Außenstellen des Bundesasylamtes insgesamt 1.988 Klienten/Klientinnen beraten bzw. Beratungsgespräche geführt, davon 252 an der Außenstelle Eisenstadt, 96 an der Außenstelle Wien, 400 an der Außenstelle Traiskirchen, 814 an der Außenstelle Linz, 183 an der Außenstelle Salzburg sowie 243 an der Außenstelle Innsbruck.
Zu Frage 10:
Das Projekt „Die AsylberaterInnen“ erstreckt sich auch auf Vorarlberg. Die Beratung wird in geeigneter Weise vereinbart und den Asylwerbern/Asylwerberinnen bekannt gemacht. Somit kann gewährleistet werden, dass zu den vereinbarten Zeiten in der Außenstelle Innsbruck des Bundesasylamts und den Geschäftsstellen des Vereins Menschenrechte Österreichs ein Rechtsberater vor Ort anwesend ist
Zu Frage 11:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 12:
Für das Jahr 2011 wurden 1.450 Beratungsstunden vorgesehen und 1.672,32 abgerechnet.
Für das Jahr 2012 wurden 1.470 Beratungsstunden vorgesehen, wobei die Abrechnung noch nicht abgeschlossen ist. Für das Jahr 2013 sind 1.030 Beratungsstunden vorgesehen.
Zu Frage 13:
Im Jahr 2011 wurden 871, im Jahr 2012 829 sowie im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 30. Juni 2013 546 Asylwerber/Asylwerberinnen beraten.
Zu Frage 14:
Im Jahr 2011 wurden im Rahmen der amtswegig beigegebenen Rechtsberatung vom Verein Menschenrechte Österreich 233 Rechtsberatungen von Asylwerbern/Asylwerberinnen durchgeführt, im Jahr 2012 2.405 sowie im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. August 2013 1.914.
Betreffend die durchschnittliche Beratungsdauer werden keine Statistiken geführt.
Zu Frage 15:
Im Jahr 2011 wurden im Rahmen der amtswegig beigegebenen Rechtsberatung von der Diakonie und Volkshilfe 197 Rechtsberatungen von Asylwerbern/Asylwerberinnen durch-geführt, im Jahr 2012 2.136 sowie im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. August 2013 1.419.
Betreffend die durchschnittliche Beratungsdauer werden keine Statistiken geführt.
Zu Frage 16:
Im Projekt „Die Asylberater/Innen“ betrug die durchschnittliche Beratungsdauer pro beratene Person von 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2010 12 Stunden pro Person, im Jahr 2011 6,4 Stunden, im Jahr 2012 5,8 Stunden sowie im Zeitraum von 1. Jänner 2013 bis 30. Juni 2013 2,62 Stunden.
Im Projekt „Rechtsberatung von AsylwerberInnen am Bundesasylamt
in Graz“ betrug die durchschnittliche Beratungsdauer pro beratene Person
von 1. Oktober 2009 bis
31. Dezember 2010 1,2 Stunden pro Person, im Jahr 2011 1,92 Stunden, im Jahr
2012 2,2 Stunden sowie im Zeitraum von 1. Jänner 2013 bis 30. Juni 2013
1,21 Stunden.
Zu Frage 17:
Im Dezember 2011 wurden seitens des Vereins für Menschenrechte Österreich 142, im Jahr 2012 2.955 und von Jänner bis Juli 2013 2.024 Fremde beraten.
Im Dezember 2011 wurden seitens der ARGE Rechtsberatung 158, im Jahr 2012 2.305 und von Jänner bis August 2013 1.682 Fremde beraten.
Zu den Fragen 18 bis 20 und 24:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 21:
Im Rahmen des Projekts „Dublin Projekt – Beratung von AsylwerberInnen zur Unterstützung der Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung in den Betreuungsstellen OST und SÜD“ von European Homecare GmbH wurden für den Zeitraum 1. September 2009 bis 31. Dezember 2010 3.754,8 Beratungsstunden vorgesehen und 3.289,8 Beratungs-stunden abgerechnet. Für das Jahr 2011 wurden 3.496,25 Beratungsstunden vorgesehen und 3.604,15 Beratungsstunden abgerechnet. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde das Projekt nicht ausgewählt.
Im Rahmen des Projekts „Go Dublin! Beratung" vom Verein Menschenrechte Österreich wurden für den Zeitraum 1. September 2009 bis 31. Dezember 2010 4.074 Beratungs-stunden vorgesehen und 4.472,16 Beratungsstunden abgerechnet. Für das Jahr 2011 wurden 3.033,6 Beratungsstunden vorgesehen und 2.959,36 Beratungsstunden abgerechnet. Für das Jahr 2012 wurden 5.344,5 Beratungsstunden vorgesehen, wobei die Abrechnung noch nicht abgeschlossen ist. Für das Jahr 2013 sind 4.896 Beratungsstunden vorgesehen.
Zu Frage 22:
Im Zeitraum von 1. September 2009 bis 31. Dezember 2012 wurden insgesamt 6.715 Asylwerber/Asylwerberinnen beraten, im Jahr 2011 8.865, im Jahr 2012 3.234 sowie im Zeitraum von 1. Jänner 2013 bis 30. Juni 2013 1.851.
Zu Frage 23:
Im Rahmen des Projekts „Dublin Projekt – Beratung von AsylwerberInnen zur Unterstützung der Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung in den Betreuungsstellen OST und SÜD“ von European Homecare GmbH betrug die durchschnittliche Beratungsdauer 0,5 Stunden. Im Rahmen des Projekts „Go Dublin! Beratung" vom Verein Menschenrechte Österreich beträgt die durchschnittliche Beratungsdauer 2,23 Stunden.
Zu den Fragen 25 und 30:
Ja.
Zu Frage 26:
Zwei.
Zu Frage 27:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird eine diesbezügliche Kontrolle der vorgelegten Abrechnung des Projektträgers durchgeführt.
Zu den Fragen 28 und 29:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird kein Betrag verrechnet.
Zu den Fragen 32 und 33:
Der Auftragnehmer hat sich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber verpflichtet, nur solche Rechtsberater/Rechtsberaterinnen zu beschäftigen, die das gesetzlich normierte Anforderungsprofil erfüllen.
Zu den Fragen 34 bis 36:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 37:
Im Rahmen von regelmäßigen Treffen wird die Zusammenarbeit erörtert und evaluiert.
Zu Frage 38:
Nein.