15417/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

BMJ-Pr7000/0221-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Zur Zahl 15923/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „neue Details zu den Fällen Terminal Tower Linz und Nordbergstraße“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über dessen Fortgang und Beendigung. Sie hat als Leiterin des Ermittlungsverfahrens Sachverhalt und Tatverdacht durch Ermittlungen so weit zu klären, dass sie über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann. Sie ist bei ihrer Tätigkeit den Grundsätzen der Objektivität und Wahrheitsforschung verpflichtet.

Es obliegt der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob die bislang vorliegenden – in der Einleitung der Anfrage auszugsweise dargestellten – Ermittlungsergebnisse ausreichen, um über  die  Beendigung  der  anfragegegenständlichen   Ermittlungsverfahren  zu  entscheiden.


Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft im gegenständlichen Fall ihre Verpflichtung zur Objektivität missachte bzw. sich von unsachlichen Kriterien leiten lasse, sind nicht vorhanden.

Im Übrigen verweise ich zum Stand der bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption betreffend die Fakten „Terminal Tower“ und „Nordbergstraße“ geführten Ermittlungsverfahren auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 der dringlichen Anfrage zur Zahl 15948/J-NR/2013 betreffend „Neubeginn ohne Korruption: Aufklärung, politische Verantwortung und Geld zurück“ vom 17. September 2013.

Wien,        . November 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl