15418/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0222-Pr 1/2013 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15931/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufträge an parteinahe Agenturen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Es konnten keine Geschäftsbeziehungen zu den genannten Unternehmen festgestellt werden, wobei ich anmerke, dass bei Auftragserteilungen grundsätzlich nicht recherchiert wird, ob und allenfalls welche Tochterunternehmen bestehen. Das Justizressort hat jedoch alle in diesem Zusammenhang relevanten Akten dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegt.
Ferner erinnere ich daran, dass das Bundesministerium für Justiz seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter
www.justiz.gv.at) nachkommt. Informations- und Werbekampagnen führt das Bundesministerium für Justiz nicht durch. Medienkooperationen und Werbeinserate wurden nicht getätigt und sind auch nicht geplant.
Wien, . November 2013
Dr. Beatrix Karl