15418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0222-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15931/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufträge an parteinahe Agenturen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Es konnten keine Geschäftsbeziehungen zu den genannten Unternehmen festgestellt werden, wobei ich anmerke, dass bei Auftragserteilungen grundsätzlich nicht recherchiert wird, ob und allenfalls welche Tochterunternehmen bestehen. Das Justizressort hat jedoch alle in diesem Zusammenhang relevanten Akten dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegt.

Ferner erinnere ich daran, dass das Bundesministerium für Justiz seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen     und     Veröffentlichung    von    Sachinformationen    im    Internet    (unter


www.justiz.gv.at) nachkommt. Informations- und Werbekampagnen führt das Bundesministerium für Justiz nicht durch. Medienkooperationen und Werbeinserate wurden nicht getätigt und sind auch nicht geplant.

 

Wien,      . November 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl