15421/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2013
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BM für Verkehr, Information und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat List und KollegInnen haben am 4. September 2013 unter der Nr. 15914/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Überflugsgenehmigungen für militärische Luftfahrzeuge gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Entsprechen jene Medienberichte den Tatsachen, welche seit 29. August 2013 von informellen Anfragen von NATO-Staaten bezüglich Überflugsgenehmigungen von Militärflugzeugen für Österreich berichten?
Ø Wenn ja, von welchen NATO-Staaten wurden derartige Anfragen gestellt?
Ø Wurden auch von anderen Staaten derartige Anfragen gestellt?
Laut Auskunft meines Ressorts und der Austro Control GmbH wurden keine informellen Anfragen betreffend die Genehmigung von Überflügen von Militärflugzeugen gestellt.
Zu den Fragen 4 und 7:
Ø Wie viele Ansuchen um Überflugsgenehmigungen für Militärflugzeuge wurden wann von welchen Staaten seit Jahresbeginn 2013 an Österreich offiziell gestellt?
Ø Wie viele derartige Flüge wurden im gleichen Zeitraum dann tatsächlich durchgeführt?
Ich darf hierzu auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage ZI. 15915/J-NR/2013 vom 4.September 2013 durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport verweisen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Welche dieser Ansuchen wurden von Ihnen bisher auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt?
Ø Welche dieser Ansuchen wurden von Ihnen bisher auf welcher Rechtsgrundlage nicht genehmigt?
Ein-, Aus- oder Überflüge ausländischer Militärluftfahrzeuge bedurften gemäß § 2 Abs. 1 Grenzüberflugsverordnung (GÜV, BGBl. Nr. 249/1987 idF BGBl. Nr. 103/1992) bis 30. September 2013 einer Bewilligung der Austro Control GmbH, welche nur mit Zustimmung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten erteilt werden durfte.
Seit 1. Oktober 2013 ist gemäß § 8 Abs. 4 Luftfahrtgesetz (LFG, BGBl. Nr. 253/1957 idF BGBl. I Nr. 108/2013) für die Genehmigung von Ein-, Aus- und Überflügen ausländischer Militärluftfahrzeuge ausschließlich der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zuständig. Vor der Erteilung dieser Genehmigung ist der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten zu hören.