15426/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0224-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15942/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hans-Jörg Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „laufendes Verfahren in der Causa Madoff – Primeo Fund, Herald Fund, Alpha Prime Fund rund um das Netzwerk von Bank Medici und Unicredit BankAustria“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Nach dem Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft Wien handelt es sich bei dem genannten Verfahren nicht um ein Straf-, sondern um ein Zivilverfahren.

Zu 5:

Das Schreiben wurde in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien einbezogen.

Zu 6 bis 10:

Der genannte Staatsanwalt bearbeitet das Verfahren als Gruppenleiter gemeinsam mit einer Referentin der Wirtschaftsgruppe.

Zu 11, 19 und 23:

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Bekanntgabe konkreter Ermittlungsschritte in einer Strafsache, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, mit Blick auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens gemäß § 12 StPO nicht möglich ist, weil dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt und insbesondere der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 12:

Ja.

Zu 13:

Ja.

Zu 14 bis 18:

Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien werden dazu mangels eines konkreten Anfangsverdachtes keine Ermittlungen geführt.

Zu 20 und 21:

S.K. wurde im April 2009 vom zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Wien vernommen.

Zu 22:

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft mögliche Beitragsleistungen zu Untreue- oder Kridahandlungen des B. M. Ich ersuche um Verständnis, dass ich keine wertende Beurteilung der aktuellen Verdachtslage vornehme.

Zu 24:

Der zeitliche Abschluss des Ermittlungsverfahrens kann nicht seriös abgeschätzt werden. Prognosen zum Ausgang eines laufenden Ermittlungsverfahrens gebe ich nicht ab.

Zu 25 und 26:

Das Buch „Pyramide Games“ ist bekannt. Zu einer Prüfung der darin aufgestellten Behauptungen bietet dieses Buch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien jedoch keinen hinreichenden Anlass.

Zu 27 und 28:

Es wurden keine Weisungen erteilt.

 

Wien, 6. November 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl