15426/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.11.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0224-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15942/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Hans-Jörg Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „laufendes Verfahren in der Causa Madoff – Primeo Fund, Herald Fund, Alpha Prime Fund rund um das Netzwerk von Bank Medici und Unicredit BankAustria“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Nach dem Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft Wien handelt es sich bei dem genannten Verfahren nicht um ein Straf-, sondern um ein Zivilverfahren.
Zu 5:
Das Schreiben wurde in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien einbezogen.
Zu 6 bis 10:
Der genannte Staatsanwalt bearbeitet das Verfahren als Gruppenleiter gemeinsam mit einer Referentin der Wirtschaftsgruppe.
Zu 11, 19 und 23:
Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Bekanntgabe konkreter Ermittlungsschritte in einer Strafsache, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, mit Blick auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens gemäß § 12 StPO nicht möglich ist, weil dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt und insbesondere der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 12:
Ja.
Zu 13:
Ja.
Zu 14 bis 18:
Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien werden dazu mangels eines konkreten Anfangsverdachtes keine Ermittlungen geführt.
Zu 20 und 21:
S.K. wurde im April 2009 vom zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Wien vernommen.
Zu 22:
Die Staatsanwaltschaft Wien prüft mögliche Beitragsleistungen zu Untreue- oder Kridahandlungen des B. M. Ich ersuche um Verständnis, dass ich keine wertende Beurteilung der aktuellen Verdachtslage vornehme.
Zu 24:
Der zeitliche Abschluss des Ermittlungsverfahrens kann nicht seriös abgeschätzt werden. Prognosen zum Ausgang eines laufenden Ermittlungsverfahrens gebe ich nicht ab.
Zu 25 und 26:
Das Buch „Pyramide Games“ ist bekannt. Zu einer Prüfung der darin aufgestellten Behauptungen bietet dieses Buch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien jedoch keinen hinreichenden Anlass.
Zu 27 und 28:
Es wurden keine Weisungen erteilt.
Wien, 6. November 2013
Dr. Beatrix Karl