15427/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0225-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15947/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Elmar Podgorschek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „das Finanzprodukt Dragon FX Garant und der Constantia Privatbank“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft werden in der angesprochenen Causa keine Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Finanzprodukt „Dragon FX Garant“ geführt. Zivilverfahren sind Angelegenheit der unabhängigen Rechtsprechung und betreffen grundsätzlich nicht die Amtsführung der Bundesministerin für Justiz. Eine Bekanntgabe anhängiger Zivilverfahren ist mir aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen verwehrt.

Zu 3 bis 6:

Die Prospektpflicht und die Prospektprüfung sind im Kapitalmarktgesetz (KMG) geregelt; Fragen dazu wären daher an die Frau Bundesministerin für Finanzen zu richten.

Zu 7:

Die Frage, wem ein bestimmter Vermögenswert zuzurechnen ist, ist gleichbedeutend mit der Frage, ob einer bestimmten Person ein Anspruch (auf Zahlung etc.) gegen eine andere Person zusteht. Diese Beurteilung muss den Gerichten vorbehalten bleiben.

 

Wien,      . November 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl