15431/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.11.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am Oktober 2013
GZ: BMF-310205/0249-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15946/J vom 13. September 2013 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Eine Prüfung einzelner Finanzprodukte ist rechtlich nicht vorgesehen. Für den öffentlichen Vertrieb von Wertpapieren besteht gemäß § 2 Kapitalmarktgesetz (KMG), BGBl. 1991/625, idgF, Prospektpflicht. Der FMA obliegt die Prospektbilligung. Sollte der Prospekt bereits in einem anderen Mitgliedstaat gebilligt worden sein, führt die FMA kein eigenes Billigungsverfahren durch (§ 8b KMG). Das Dragon FX-Zertifikat, ISIN XS0268043709, wurde von Lehman Brothers International emittiert. Die Emission erfolgte auf Grund eines Basisprospekts, der nicht in Österreich gebilligt worden ist.
Zu 7. bis 9.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine näheren Informationen zu Angeboten vor, die die Semper Constantia Privatbank AG ihren Kunden gemacht hat. Kunden anzubieten,
ihre Ansprüche abzutreten, ist prinzipiell zulässig.
Mit freundlichen Grüßen