15431/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.11.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                      Wien, am      Oktober 2013

 

 

GZ: BMF-310205/0249-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15946/J vom 13. September 2013 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6.:

Eine Prüfung einzelner Finanzprodukte ist rechtlich nicht vorgesehen. Für den öffentlichen Vertrieb von Wertpapieren besteht gemäß § 2 Kapitalmarktgesetz (KMG), BGBl. 1991/625, idgF, Prospektpflicht. Der FMA obliegt die Prospektbilligung. Sollte der Prospekt bereits in einem anderen Mitgliedstaat gebilligt worden sein, führt die FMA kein eigenes Billigungsverfahren durch (§ 8b KMG). Das Dragon FX-Zertifikat, ISIN XS0268043709, wurde von Lehman Brothers International emittiert. Die Emission erfolgte auf Grund eines Basisprospekts, der nicht in Österreich gebilligt worden ist.


Zu 7. bis 9.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine näheren Informationen zu Angeboten vor, die die Semper Constantia Privatbank AG ihren Kunden gemacht hat. Kunden anzubieten,

ihre Ansprüche abzutreten, ist prinzipiell zulässig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen