15435/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. September 2013 unter der Z1. 15969/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung bei exterritorialen Geländen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das allfällige Anbringen von Videokameras auf den Liegenschaften der diplomatischen und konsularischen Vertretungen anderer Staaten in Österreich erfolgt nicht im Auftrag des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Rechtsstellung diplomatischer und konsularischer Vertretungen ist im Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK), BGB1. NR. 66/1966, und im Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WKK), BGB1. Nr. 318/1969, geregelt. Die österreichischen Gesetze sind im Sinne von Art. 41 WDK und Art. 55 WKK einzuhalten.
Zu den Fragen 5 bis 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die Vollziehung des BMeiA.