15437/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0870-II/2/a/2013

Wien, am  5. November 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
18. September 2013 unter der Zahl 15972/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung am Praterstern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Die fixe Kamera beim alten Abgang zur U1 wird nicht vom Bundesministerium für Inneres bzw. nicht von den Sicherheitsbehörden betrieben. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 fällt somit nicht  in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

Bezüglich polizeilicher Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG wird auf die Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage 15868/J vom 23. August 2013 verwiesen. Video-
überwachungen im öffentlichen Raum, die nicht dem § 54 SPG unterliegen, bedürfen der Bewilligung durch die Datenschutzkommission.

 

Zu Frage 12:

Nein.