15437/AB XXIV. GP Eingelangt am 18.11.2013 BM für Inneres Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
|
|
|
GZ: BMI-LR2220/0870-II/2/a/2013
Wien, am 5. November 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
18. September 2013 unter der Zahl 15972/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung am
Praterstern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die fixe Kamera beim alten Abgang zur U1 wird nicht vom Bundesministerium für Inneres bzw. nicht von den Sicherheitsbehörden betrieben. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 fällt somit nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Bezüglich
polizeilicher Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG wird auf die
Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage 15868/J vom 23. August 2013 verwiesen.
Video-
überwachungen im öffentlichen Raum, die nicht dem § 54 SPG
unterliegen, bedürfen der Bewilligung durch die Datenschutzkommission.
Zu Frage 12:
Nein.