15442/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0259-I/A/15/2013

Wien, am 15. November 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15929/J der Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1a), b) und f):

Soweit in meiner Amtszeit eine Beauftragung einzelner Agenturen im Sinne der Anfrage durch das Gesundheitsressort erfolgte, ist Folgendes auszuführen:

 

Hinsichtlich der Beauftragung von Tochterunternehmen von Echo Medienhaus weise ich darauf hin, dass bei Auftragserteilung nicht recherchiert wird, ob das Unter-nehmen Tochterunternehmen von Echo Medienhaus ist. Über die Vergabe von Inseraten wurden im abgefragten Zeitraum entsprechende parlamentarische Anfragen regelmäßig umfangreich beantwortet, ich darf diesbezüglich insbesondere auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 3927/J, Nr. 9073/J, Nr. 10369/J und Nr. 14856/J, XXIV. GP, verweisen.

 

Darüber hinaus wurden nach den mir vorliegenden -soweit aufgrund der geltenden Aufbewahrungsfristen noch verfügbaren- Informationen von meinen Amtsvor-gängerinnen in den Jahren 2005 und 2008 folgende Aufträge an die Agentur Media Select erteilt:

Hinsichtlich der Kampagne „Frau braucht Zeit und Raum“ (2005) verweise ich diesbezüglich auf die Beantwortung der damaligen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 3622/J (XXII. GP).

 

Weitere Beauftragungen an die in Rede stehende Agentur durch die damalige Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Leistungszeitraum

Leistung

Zahlungsbetrag (gesamt)

24.5. – 26.5.2008

Kampagne „08 Patientenbrief“

€ 282.817,57

29.8. – 14.9.2008

Kampagne „Wählen mit 16“

€ 673.057,33

 

Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass für die Vermittlung vom Auftraggeber an die Agentur keine Honorare bezahlt werden. Vielmehr ist es so, dass durch die Schaltung der Werbung über Agenturen diesem ein Rabatt („Agenturrabatt“) gewährt wird, welcher durch direkte Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses Rabatts wird von der Agentur als Provision einbehalten, der größere Teil kommt dem Auftraggeber zugute. Von daher wirken sich die geschilderten Aufträge preismindernd aus.

 

Fragen 1c) bis e):

Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bundesvergaberechtlichen Bestimmungen wurden eingehalten.