15444/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0261-I/A/15/2013

Wien, am      18. November 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15956/J der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte die Evaluierung der Ausbildungs­bereiche und der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (2009 - 2012). Die Ergebnisse der Evaluierung der Ausbildungsbereiche (Kontext- und Be­darfsanalyse - Band I sowie Gesamtbericht - Band II) stehen auf der Homepage der GÖG/ÖBIG zum Download zur Verfügung.

 

Der daraus resultierende und darauf aufbauende Auftrag lautet: Konkretisierung der auf Ba­sis der Evaluierungsergebnisse skizzierten Reformansätze für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, ausgehend von der Pflegehilfe bis zur international bereits ver­ankerten Rolle tertiär ausgebildeter Pflegepersonen.


Der gegenständliche Erstentwurf ist ein Diskussionspapier, in dem die betreffenden Arbeitsgruppen der Gesundheits- und Krankenpflege die aktuellen Tätigkeiten inner­halb der entsprechenden Tätigkeitsbereiche sowie mögliche Erweiterungen skizziert haben.

 

Zum derzeitigen Projektstand kann noch keine Antwort über das mögliche Aufgaben- und Kompetenzspektrum gegeben werden. Die im Erstentwurf vorgelegten Ergeb­nisse werden derzeit mit der bzw. durch die Fachärzteschaft reflektiert und geprüft. Erst nach einem breiten Diskussions- bzw. Meinungsbildungsprozess kann über wei­tere Schritte für eine konkrete Weiterentwicklung der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe entschieden werden.

 

Frage 2:

Die ÖBIG-Studie umfasst nur die fachlichen Dimensionen der Fragestellungen. Bezüglich haftungsrechtlicher Fragen wird auf die zivil- und strafrechtlichen Regelun­gen zu verweisen sein, sobald konkrete Schritte für eine Weiterentwicklung vorliegen (ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 1).

 

Frage 3:

Der Auftrag lautet, die am 26. September 2011 vorgestellten und in den publizierten Berichten zur Evaluierung der Ausbildungsbereiche der Gesundheits- und Kranken­pflegeberufe skizzierten Reformansätze einschließlich Implementierungsempfeh-lungen systematisch, bedarfsorientiert und evidenzbasiert zu konkretisieren.

 

Frage 4:

Der Auftrag wird - unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Auftragnehmers - fachlich von der für allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und Gesundheitsberufe zuständigen Abteilung in meinem Ressort begleitet.

 

Frage 5:

Der vom Bundesministerium für Gesundheit gegenüber der GÖG formulierte Auftrag hat auf der Grundlage des GÖG-Gesetzes zu gewährleisten, dass in einem geführten Dialog alle Akteurinnen und Akteure zu Wort kommen und dass die Bearbeitung von Aufträgen dem Prinzip der wissenschaftlichen Unabhängigkeit folgt.

 

Frage 6:

2012 – rund € 30.000,--

2013 – rund € 74.000,--

2014 – rund € 88.000,--