15444/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0261-I/A/15/2013
Wien, am 18. November 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15956/J der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte die Evaluierung der Ausbildungsbereiche und der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (2009 - 2012). Die Ergebnisse der Evaluierung der Ausbildungsbereiche (Kontext- und Bedarfsanalyse - Band I sowie Gesamtbericht - Band II) stehen auf der Homepage der GÖG/ÖBIG zum Download zur Verfügung.
Der daraus resultierende und darauf aufbauende Auftrag lautet: Konkretisierung der auf Basis der Evaluierungsergebnisse skizzierten Reformansätze für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, ausgehend von der Pflegehilfe bis zur international bereits verankerten Rolle tertiär ausgebildeter Pflegepersonen.
Der gegenständliche Erstentwurf ist ein Diskussionspapier, in dem die betreffenden Arbeitsgruppen der Gesundheits- und Krankenpflege die aktuellen Tätigkeiten innerhalb der entsprechenden Tätigkeitsbereiche sowie mögliche Erweiterungen skizziert haben.
Zum derzeitigen Projektstand kann noch keine Antwort über das mögliche Aufgaben- und Kompetenzspektrum gegeben werden. Die im Erstentwurf vorgelegten Ergebnisse werden derzeit mit der bzw. durch die Fachärzteschaft reflektiert und geprüft. Erst nach einem breiten Diskussions- bzw. Meinungsbildungsprozess kann über weitere Schritte für eine konkrete Weiterentwicklung der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe entschieden werden.
Frage 2:
Die ÖBIG-Studie umfasst nur die fachlichen Dimensionen der Fragestellungen. Bezüglich haftungsrechtlicher Fragen wird auf die zivil- und strafrechtlichen Regelungen zu verweisen sein, sobald konkrete Schritte für eine Weiterentwicklung vorliegen (ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 1).
Frage 3:
Der Auftrag lautet, die am 26. September 2011 vorgestellten und in den publizierten Berichten zur Evaluierung der Ausbildungsbereiche der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe skizzierten Reformansätze einschließlich Implementierungsempfeh-lungen systematisch, bedarfsorientiert und evidenzbasiert zu konkretisieren.
Frage 4:
Der Auftrag wird - unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Auftragnehmers - fachlich von der für allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und Gesundheitsberufe zuständigen Abteilung in meinem Ressort begleitet.
Frage 5:
Der vom Bundesministerium für Gesundheit gegenüber der GÖG formulierte Auftrag hat auf der Grundlage des GÖG-Gesetzes zu gewährleisten, dass in einem geführten Dialog alle Akteurinnen und Akteure zu Wort kommen und dass die Bearbeitung von Aufträgen dem Prinzip der wissenschaftlichen Unabhängigkeit folgt.
Frage 6:
2012 – rund € 30.000,--
2013 – rund € 74.000,--
2014 – rund € 88.000,--