15448/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2013
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BM für Justiz

BMJ-Pr7000/0229-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15988/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossinnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mietrechtliche Strafbestimmungen – Anwendungen in Österreich 2011 und 2012?“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 6 bis 9:

Im Jahr 2011 ist bei der Staatsanwaltschaft Wien ein Verfahren nach § 27 Abs. 1 MRG und ein Verfahren nach § 27 Abs. 6 MRG angefallen.

Das Verfahren nach § 27 Abs. 1 MRG endete mit einer Einstellung nach § 190 Z 2 StPO, einem Fortführungsantrag nach § 195 StPO wurde nicht Folge gegeben. Das Verfahren nach § 27 Abs. 6 MRG endete mit einem Freispruch des Beschuldigten.


Im Jahr 2012 ist bei der Staatsanwaltschaft Linz ein Verfahren nach § 27 Abs. 6 MRG angefallen. Das Verfahren endete mit einer Einstellung nach § 190 Z 1 StPO.

Seit Bestehen des § 27 Abs. 6 und 7 MRG wurden keine rechtskräftigen Verurteilungen in der Gerichtlichen Kriminalstatistik der Statistik Austria registriert.

Zu 5 und 10 bis 13:

Diese Daten stehen mir mangels einer automationsunterstützten Erfassung in der Verfahrensautomation Justiz nicht zur Verfügung; eine manuelle bundesweite Erhebung würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von der Erteilung eines solchen Auftrags absehen musste.

Zu 14 und 15:

Aus meiner Sicht haben sich gegenüber der Einschätzung in der Anfragebeantwortung vom 8. Juli 2011 im Wesentlichen keine Änderungen ergeben. Ich kann daher inhaltlich auf meine Beantwortung der im Wesentlichen gleichlautenden Voranfrage zur Zahl 8456/J-NR/2011 verweisen, die ihrerseits auf die Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 6397/J-NR/2010 Bezug nimmt. Die dort geäußerten Rechtspositionen und Einschätzungen halte ich aufrecht.

 

Wien,        . November 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl