15453/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0895-II/BK/5/2013
Wien, am . November 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Stefan und weitere Abgeordnete haben am 25. und am 26. September 2013 an mich folgende schriftliche parlamentarische Anfragen gerichtet:
Diese Anfragen beantworte ich, um Redundanzen zu vermeiden, nach den mir vorliegenden Informationen gemeinsam wie folgt:
16005/J - Zu Frage 1:
Ja.
16005/J - Zu den Fragen 2 bis 7:
16029/J - Zu den Fragen 1 und 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, da die Bundeswettbewerbsbehörde organisatorisch beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesiedelt ist.
16005/J - Zu den Fragen 8, 9, 12, 13 und 17:
16029/J – Zu den Fragen 2, 3, 5 bis 7:
Ja, die
Software wurde geprüft. Bezogen wurde osTriage vom Entwickler, einem Daten-
forensiker des FBI.
16005/J – Zu den Fragen 10, 11, 14 und 15:
16029/J - Zu den Fragen 8 bis 13 und 15:
Das Programm wird international bei führenden Vollzugsbehörden zur Unterstützung der forensischen Beweismittelsicherung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen eines justiziellen Sicherstellungsauftrages eingesetzt. Im Hinblick auf die Effektivität von Beweissicherungsmaßnahmen und somit aus kriminaltaktischen Gründen wird von der Bekanntgabe von Details über das eingesetzte Programm Abstand genommen.
16029/J - Zu Frage 14:
Keine.
16005/J – Zu den Fragen 16 und 18:
Die
Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische
Inter-
pellationsrecht.