15453/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0895-II/BK/5/2013

 

Wien, am         . November 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Stefan und weitere Abgeordnete haben am            25. und am 26. September 2013 an mich folgende schriftliche parlamentarische Anfragen gerichtet:

 

Diese Anfragen beantworte ich, um Redundanzen zu vermeiden, nach den mir vorliegenden Informationen gemeinsam wie folgt:

 

16005/J - Zu Frage 1:

Ja.


16005/J - Zu den Fragen 2 bis 7:

16029/J - Zu den Fragen 1 und 4:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, da die Bundeswettbewerbsbehörde organisatorisch beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesiedelt ist.

 

16005/J - Zu den Fragen 8, 9, 12, 13 und 17:

16029/J – Zu den Fragen 2, 3, 5 bis 7:

Ja, die Software wurde geprüft. Bezogen wurde osTriage vom Entwickler, einem Daten-
forensiker des FBI.

 

16005/J – Zu den Fragen 10, 11, 14 und 15:

16029/J - Zu den Fragen  8 bis 13 und 15:

Das Programm wird international bei führenden Vollzugsbehörden zur Unterstützung der forensischen Beweismittelsicherung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen eines justiziellen Sicherstellungsauftrages eingesetzt. Im Hinblick auf die Effektivität von Beweissicherungsmaßnahmen und somit aus kriminaltaktischen Gründen wird von der Bekanntgabe von Details über das eingesetzte Programm Abstand genommen.

 

16029/J - Zu Frage 14:

Keine.

 

16005/J – Zu den Fragen 16 und 18:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-
pellationsrecht.